Häufige Fragen (FAQs)
Hier finden Sie die häufigsten Fragen zu den folgenden Themen:
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Termine und Nachrichten werden auf der Startseite veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Das Vorlesungsverzeichnis Ihres Nebenfachs "Sprache, Literatur, Kultur" finden Sie in LSF.
siehe Belegen.
Die Belegfristen werden auf der Startseite veröffentlicht.
Die Kursbelegung findet online, via LSF statt (die entsprechende Benutzeroberfläche wird mit Beginn der Belegfrist freigeschaltet).
1. Bitte aktivieren Sie die LMU-Benutzerkennung, die Sie bei der Einschreibung erhalten,
2. loggen Sie sich ein,
3. belegen Sie über den Menupunkt "Lehrveranstaltungen belegen/abmelden".
Bitte besuchen Sie das Pflichtmodul P1 mit den untenstehenden Veranstaltungen: Sie benötigen einen Platz in beiden Vorlesungen.
*die Vorlesungen werden mehrfach angeboten als Vorlesung 'A / B / C, etc.'; die Veranstaltungen sind gleichwertig. Vorlesungen mit demselben Kürzel finden jeweils zur selben Zeit am selben Ort im 14tägigen Wechsel statt (z.B. Mo, 08–10 Uhr: in einer Woche Literatur, in der nächsten Linguistik, etc.). Sie können jede Vorlesung 'Literaturwissenschaft' mit jeder Vorlesung 'Linguistik' kombinieren; wenn Sie jedoch z.B. 'Literatur C' und 'Linguistik C' belegen, sind nur zwei Stunden in Ihrem Stundenplan blockiert.
ECTS-Punkte pro Semester: 12 ECTS-Punkte pro Semester gelten als Richtwert für das Nebenfach.
Bitte besuchen Sie das Pflichtmodul P 2 mit den untenstehenden Veranstaltungen: Sie benötigen einen Platz in beiden Vorlesungen.
Im Vorlesungsverzeichnis LSF (= 'Lehre, Studium, Forschung') finden Sie für SLK drei verschiedene Veranstaltungstypen, die jeweils 6 ECTS ergeben:
Nein, Sie immatrikulieren sich für das B.A.-Nebenfach 'Sprache, Literatur, Kultur', nicht für eines seiner Module.
Die Entscheidung für einen Kernbereich fällen Sie faktisch, d.h. nicht durch Bekanntgabe eines abstrakten Beschlusses (etwa in einem gesonderten Formular o.Ä.), sondern indem Sie die einzelnen, konkreten Lehrveranstaltungen, die einem der WPs zugeordnet sind, erst belegen und besuchen, um sich dann zur Prüfung anzumelden. Erst indem Sie sich für eine solche konkrete Lehrveranstaltung zur Prüfung anmelden (in der Regel nicht vor Semestermitte), tun Sie damit offiziell die Wahl eines Kernbereiches kund. Wenn Sie dem empfohlenen Studienplan folgen, entscheiden Sie sich also:
ACHTUNG: Nach §7, Abs. 2, Satz 4 der Prüfungs- und Studienordnung für das Studium des Fachs 'Sprache, Literatur, Kultur' als Nebenfach im Umfang von 60 ECTS-Punkten ist die damit getroffene Wahl "unwiderruflich".
Mit anderen Worten: Überlegen Sie sich diese Wahl gut, da Sie bei einem einmal gewählten Wahlpflichtmodul bleiben und die gesamten 24 Punkte erbringen müssen, sobald Sie sich zur Prüfung angemeldet haben.
Die Veranstaltungen des B.A.-Nebenfachs SLK stehen aus Platzgründen nur teilweise, und wenn, jeweils unter den anbietenden Fächern, im gedruckten Vorlesungsverzeichnis.
Eine extra Rubrik B.A.-Nebenfach 'Sprache, Literatur, Kultur', aufgeschlüsselt nach Kernbereichen, finden Sie im Online-Vorlesungsverzeichnis LSF; klicken Sie auf: 'Fakultät für Sprach- und Literaturwissenschaften' -> 'B.A. Nebenfach 'Sprache, Literatur, Kultur'.
Es handelt sich dabei um eine größtenteils formale Angelegenheit. Jedes Kürzel symbolisiert lediglich eine von insgesamt vier Prüfungen zur abstrakten Kursbezeichnung "Themen der Linguistik" (WP 3.0.9/10/11/12; Kurstyp: Einzel-Themen), zu denen Sie sich anmelden können; da jede dieser Prüfungen (bei Bestehen) 6 ECTS-Punkte ergibt, ist das Modul voll (4x6=24) und Sie können nicht mehr Prüfungen zu dieser abstrakten Kursbezeichnung machen. Gleiches gilt für Kurse vom Typ Kombi-Themen (Kürzel: a-h) und für die Kombination aus Kernveranstaltung und Begleitkurs (jeweils m-p).
Nein. Falls Sie in einem Semester z.B. zwei Kernveranstaltungen machen und im nächsten zwei Begleitkurse ist das auch in Ordnung. Wichtig ist nur, dass die Pärchen (also z.B. Kernveranstaltung m und Begleitkurs m, s.o.) am Ende Ihres Studiums komplett sind.
Unter der Überschrift 'B.A. Nebenfach 'Sprache, Literatur, Kultur' stehen viel zu viele Lehrveranstaltungen, und außerdem interessiere ich mich eigentlich ohnehin nur für die Veranstaltungen eines einzelnen Fachs / einer einzelnen Fächergruppe...
Wenn Sie schon wissen, dass Sie sich für die Veranstaltungen eines bestimmten Faches/einer bestimmten Fächergruppe interessieren, gehen Sie im Online-Vorlesungsverzeichnis besser zur Überschrift des bestreffenden Faches/der Fächergruppe (z.B. 'Griechische und Lateinische Philologie'). Bei allen Fächern/Fächergruppen der Fakultät 13 finden Sie dort jeweils eine eigene Abteilung ('Kurse für B.A.-Nebenfach 'Sprache, Literatur, Kultur') mit denjenigen Veranstaltungen, die von den einzelnen Fächern/Fächergruppen in SLK eingebracht werden.
Ja. Wer nicht zur Prüfung angemeldet ist, kann auch keine ECTS-Punkte erwerben! Wer zur Prüfung angemeldet ist und der Prüfung ohne Attest fernbleibt, gilt als durchgefallen! Näheres finden Sie unter Prüfungsanmeldung.
Ja. Für einige Prüfungen (z.B. Französisch und Spanisch im WP1 Sprachen) gibt es aus Praktikabilitätsgründen nur eine:n Prüfungsverantwortliche:n. Fragen Sie in diesem Fall bitte sicherheitshalber jedoch auch bei der:dem betreffenden Dozent:in bzw. bei der Studiengangkoordination nach.
Sie haben in einem der vorigen Semester bereits eine Prüfung erfolgreich absolviert, für die Sie sich jetzt nochmal anmelden wollen. Ein Beispiel: Sie haben in einem der vorigen Semester eine "Kernveranstaltung zu Themen der Literaturwissenschaft: m" und/oder einen "Begleitkurs zu Themen der Literaturwissenschaft: m" erfolgreich absolviert, d.h. die Prüfung bestanden. Wenn Sie sich nun also wieder zu Kernveranstaltung / Begleitkurs "m" anmelden wollen, protestiert das System, da Sie diese Leistung ja bereits erbracht haben.
Wählen Sie also ein anderes Kürzel (z.B. "n", "o" oder "p"), das Sie noch nicht "verbraucht" haben; die Anmeldung sollte nun funktionieren. Wenn Sie nicht sicher sind, welche Kürzel schon verwendet worden sind, können Sie dies leicht über Ihr Transcript überprüfen (Funktion "Notenspiegel" in LSF).
Diese Fehlermeldung kann vier Gründe haben:
1. Sie haben bereits zwei WPs gewählt (s. Wahlpflichtmodule) und versuchen, sich zur Prüfung in einem dritten anzumelden.
2. Sie haben ein WP bereits abgeschlossen (= 24 ECTS-Punkte erreicht) und versuchen, sich zu einer weiteren Prüfung anzumelden.
3. Sie haben dieselbe Lehrveranstaltung bereits zur Prüfung angemeldet.
4. Sie haben eine nicht bestandene Prüfung nicht wiederholt (maßgeblich sind hierfür die abstrakten, nicht die konkreten Veranstaltungtitel!); dies muss bis zum Ende Ihres Studiums jedoch der Fall sein.
Ein Beispiel: Sie haben in Ihrem ersten Semester die folgende Prüfung nicht bestanden: 22109 "Themen der Literaturwissenschaft i" (Einzel-Themen, 6 ECTS-Punkte). Sie haben diesen Kurstyp dann erst einmal nicht nachgeholt, sondern haben mit einer oder mehreren Kombination aus Kernveranstaltung/Begleitkurs weitergemacht. Sie erreichen dann später (meistens im 4. oder 5. Semester) einen Punkt, wo Sie sich nicht mehr zu Prüfungen für Kernveranstaltung/Begleitkurs anmelden können, obwohl Sie noch nicht alle Kürzel (m/n/o/p) verbraucht haben. Dies rührt daher, dass immer noch die 6 Punkte ausstehen, die Ihnen aus dem nicht bestandenen Einzel-Themenkurs fehlen und das Modul (= die 24 Punkte) vervollständigen würden. Um diese nicht ganz unkomplizierte Problematik zu vermeiden, holen Sie nicht bestandene Prüfungen immer möglichst bald nach (im obigen Beispiel wäre das die Prüfung mit der Nummer 22109 "Themen der Literaturwissenschaft i").
Wenn Sie eine Prüfung in SLK nicht bestehen sollten, müssen Sie diese bis zum Ende Ihres Studiums erfolgreich wiederholen. Sie sind dabei nicht (!) an die konkrete Lehrveranstaltung gebunden, sondern nur an die abstrakte Veranstaltungsbezeichnung, z.B. an eine "Kernveranstaltung zu Themen der Kultur- und Medienwissenschaften: m" (Prüfungsnr.: 24113). Sie belegen also in einem der nächsten Semester eine zusätzliche Kernveranstaltung im WP4 Kultur- und Medienwissenschaften und melden diese unter der o.g. Nummer zur Prüfung an, um so die nicht bestandene Prüfung durch eine bestandene zu ersetzen.
Wenn Sie in einer Sprache (Ausnahme: Englisch) bereits über gute bis sehr gute Kenntnisse verfügen (= Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens), besteht die Möglichkeit, sich diese Kenntnisse anerkennen zu lassen (meist im Umfang von 12 ECTS-Punkten), so dass Sie direkt in die Aufbaustufe der jeweiligen Sprache einsteigen können, um dort weitere 12 Punkte zu erwerben. Alternativ können Sie auch eine zweite Sprache "bei null" beginnen und dort Grundstufe 1 & 2 durchlaufen (= 12 ECTS-Punkte). Genaueres erfahren Sie bei den jeweiligen Fachstudienberatungen; eine ausführliche Darstellung über die benötigten Unterlagen sowie das Procedere selbst finden Sie bei den einzelnen Fächern (hier am Beispiel der Romanistik).Gleiches gilt für Leistungen, die Sie z.B. an anderen Universitäten erbracht haben und in SLK anerkannt haben wollen.
Frist: Diese Leistungen müssen bis zum Ende Ihres ersten Fachsemester anerkannt sein, da sie sonst verfallen.
Anerkennungen von studienbegleitenden Leistungen, die Sie "außerhalb" von SLK während Ihres Studiums erbringen, müssen spätestens bis zum Ende des Folgesemesters nach Erbringen der Leistung stattgefunden haben. Wenn Sie also z.B. eine Leistung aus dem Sommersemester 2019 anerkannt haben wollen, muss dies bis zum Ende des Wintersemester 2019/20 geschehen sein. Mit Ausnahme von Leistungen im WP 1 Sprachen, für die Sie sich bitte an die jeweilige Fachstudienberatung wenden, werden Anerkennungen vom Studiengangskoordinator vorgenommen. Bringen Sie dafür bitte einen benoteten Leistungsnachweis (die Benotung ist nicht notwendig, wenn Sie einen Leistung in den Pflichtmodulen P 1 & P 2 anerkannt haben wollen) und eine Kopie davon mit.
Frist: Die Anerkennung muss bis zum Ende des Semesters nach Erbringen der Leistung erfolgen.
Wenn Sie ein Doppelstudium machen und sich Leistungen aus Ihrem ersten Studium für SLK anerkennen lassen möchten, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
1. Machen Sie sich mit der Studienstruktur von SLK vertraut.
2. Nennen Sie uns die zwei Wahlpflichtmodule, welche Sie für SLK belegen möchten und in welche Ihre bereits erbrachten Leistungen einfließen sollen.
3. Da alle Wahlpflichtmodule in SLK benotet sind, müssen Sie eventuell Ihre Module nachbenoten lassen.
4. Wenn Sie Ihre Module ausgewählt und alle Noten eingeholt haben, wenden Sie sich gerne erneut an uns, dann können wir eine Anerkennung durchführen.