Allgemeines
Durch das Studium eines Erweiterungsfaches können Sie jedes Lehramtsstudium mit einem zusätzlichen Fach oder einer zusätzlichen Qualifikation erweitern. Eine Erweiterung ist jedoch nicht obligatorisch. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des MZL.
Eine Erweiterungsstudium kann entweder während des Lehramtsstudiums (ab dem 3. Semester) oder nach Erwerb der Lehramtsbefähigung als nachträgliche Erweiterung begonnen werden.
Englisch kann als Erweiterungsfach für alle Schularten gewählt werden. Es müssen keine ECTS-Punkte in LMU-Lehrveranstaltungen erbracht werden, die Erweiterungsfachprüfung besteht ausschließlich aus der Staatsexamensprüfung für das jeweilige Unterrichtsfach.
Eine Ausnahme stellt das Erweiterungsfach Englisch im Rahmen der TUM-Studiengänge B. Ed./M. Ed. berufliche Schulen dar. Hier müssen die für das reguläre Unterrichtsfach vorgesehenen ECTS-Punkte erbracht werden.
Lehramt Berufsschule Englisch kann auch als Erweiterungsfach an der LMU gewählt werden. Hier sind keine ECTS-Punkte zu erbringen. Die hier abzulegende Staatsexamensprüfung ist vergleichbar mit dem Staatsexamen für Lehramt Realschule Englisch (PDF, 128 KB).
Zur Vorbereitung auf das Staatsexamen können - nach Einschreibung in das Erweiterungsfach - Lehrveranstaltungen im Fach Englisch besucht werden. Eine Orientierung bieten hier die Seiten zu den einzelnen Lehramtsstudiengängen mit Fach Englisch, die unten auf dieser Seite verlinkten Studienpläne/Checklisten für die verschiedenen Lehramtsstudiengänge, die Übersichten über Aufbau und Inhalte der Staatsexamensprüfungen im Fach Englisch für die verschiedenen Schularten und die allgemeinen Vorbereitungsempfehlungen der Fachbereiche.
Oft wird die Prüfungsvorbereitung für das Staatsexamen aber auch - je nach Zeitrahmen, Zielsetzung, aktueller Lebenssituation, etc. - individueller gestaltet. Die Fachstudienberatung Anglistik berät Sie hier gerne.
Bitte beachten Sie, dass auch bei Einschreibung in das Erweiterungsfach für fast alle Schularten eine fristgerechte Bewerbung und erfolgreiche Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren für das Fach Englisch erforderlich ist.