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Auf dieser Seite finden Sie Informationen, die während Ihres Studiums am Institut für Englische Philologie nützlich sind. Dabei handelt es sich um allgemeine, studiengangsunabhängige Informationen. Für die Spezifika konsultieren Sie bitte die Unterseiten der jeweiligen Studiengänge.
Studienbeginn
Um Ihnen den Einstieg ins Studium zu erleichtern, bieten wir jedes Semester studiengangspezifische Informationsveranstaltungen für Studienanfänger-/innen an.
Bei Fragen zu Ihrem (anglistischen) Studiengang ist das Team der Fachstudienberatung gerne für Sie da. Inhaltliche Fragen zu einzelnen Lehrveranstaltungen und den dort stattfindenden Prüfungen stellen Sie am besten direkt an die Kursleitung.
Bei bestimmten Prüfungsangelegenheiten (z.B. Nachteilsausgleich, Rücktritt wegen Krankheit, Bearbeitungszeitverlängerung, Ausstellung von Bescheinigungen und Zeugnissen, etc.) ist das Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS) der richtige Ansprechpartner. Studierende des Fachs Wirtschaftspädagogik II wenden sich in solchen Fällen bitte ans Informations- und Servicecenter Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungen (ISC).
Für Fragen zu den Themen Ein- oder Umschreibung, Beurlaubung vom Studium, etc. ist die Studentenkanzlei zuständig. Allgemeine Fragen zum Studium, die über das Fach Englisch hinausgehen, beantwortet Ihnen gerne die zentrale Studienberatung.
Eine Übersicht über weitere zentrale Beratungs- und Unterstützungsstellen an der Fakultät 13 und der LMU finden Sie hier.
Als Studierende haben Sie Zugang zur Universitätsbibliothek der LMU und allen zugehörigen Fachbibliotheken sowie zur Bayerischen Staatsbibliothek. Die Bibliotheken stellen auch ein umfangreiches digitales Angebot bereit und bieten Tutorials und Schulungen an. Zwei weitere Bibliotheken, die für Sie als Anglistik/Englisch-Studierende besonders interessant sind, sind die Shakespeare-Forschungsbibliothek und das Lyrik Kabinett. Lehramtsstudierende und Studierende, die sich für das Thema Fremdsprachenunterricht Englisch interessieren, finden umfangreiche Ressourcen und interessante Veranstaltungen im TEFL-Lab.
Sollten Sie Beratung und Unterstützung zum Thema "Wissenschaftliches Schreiben" benötigen, dann sind Sie beim Schreibzentrum gut aufgehoben.
IT-Kurse können Sie am IT-Zentrum Sprach- und Literaturwissenschaften (ITZ) besuchen. Dort können Sie auch die PC-Arbeitsplätze nutzen.
Das Sprachenzentrum der LMU bietet Sprachkurse für viele verschiedene Sprachen an.
Berufsbezogene Workshops und Seminare bietet der Career Service der LMU an. Über Berufsperspektiven speziell für Studierende der Sprach- und Literaturwissenschaften können Sie sich auch beim Praxiskolloquium der Fakultät 13 informieren.
Studienplanung
- Module sind das grundlegende (abstrakte) Veranstaltungsformat in unseren Studiengängen.
- Dem gleichen abstrakten Modul entsprechen jedes Semester eine oder mehrere konkrete Lehrveranstaltungen. Wenn es mehrere Veranstaltungen für ein Modul bzw. einen Modulteil im Angebot gibt, können und müssen Sie nur eine dieser konkreten Veranstaltungen besuchen und dort die Modul(teil)prüfung ablegen.
Ein Sonderfall sind mehrteilige Module bei denen die Teile in einer gemeinsamen Modulprüfung geprüft werden. Hier muss je eine Lehrveranstaltung zu jedem Modulteil zwingend im gleichen Semester besucht werden. Informationen, auf welche Module das zutrifft und wie die Modulprüfung organisiert ist, finden Sie auf der Seite zu Ihrem Studiengang.
- Die gleiche konkrete Lehrveranstaltung kann auch mehreren Modulen im gleichen Studiengang oder auch in mehreren verschiedenen Studiengängen zugeordnet sein; je nach Modul sieht dann die Prüfung für verschiedene Studierendengruppen anders aus. So entspricht z.B. das Modul P 3.1 im Bachelorstudiengang Anglistik dem Modul P 2.1 im Lehramt Gymnasium Englisch; d.h. Studierende beider Fächer sitzen zusammen in den gleichen Lehrveranstaltungen, legen aber ggf. am Semesterende unterschiedliche Prüfungen ab.
Wichtig ist, dass man selbst weiß, als welches Modul man eine bestimmte Veranstaltung besucht! Wie man das in LSF nachsehen kann, ist auf dem Merkblatt zu Prüfungen (PDF, 173 KB) unter Punkt 1 erklärt.
- Man unterscheidet bei Modulen zwischen Pflichtmodulen (P) und Wahlpflichtmodulen (WP):
- Pflichtmodule (P) müssen von allen Studierenden eines Studiengangs besucht werden.
- Bei Wahlpflichmodulen (WP) können (und müssen) Sie nach einem bestimmten System auswählen, welche von meheren möglichen alternativen Modulen Sie belegen möchten. Mehr Informationen dazu finden Sie hier und auf der Seite zu Ihrem Studiengang.
- Für jeden Studiengang gibt es Studienpläne ("Checklisten"), die Sie auf der Seite zu Ihrem
Studiengang herunterladen können. - Diese Checklisten sind als Planungshilfe für Ihr Studium gedacht: Sie geben einen Überblick über alle im Rahmen Ihres Studiengang zu absolvierenden Module, zusammen mit einer Empfehlung, welche Module man am besten in welchem Semester belegen sollte. Außerdem finden Sie dort zusammengefasst die wichtigsten Informationen zu Auswahlregeln bei Wahlpflichtmodulen, Zulassungsvoraussetzungen zwischen Modulen, etc.
- Es ist möglich, bei Bedarf von den Semesterempfehlungen abzuweichen, solange alle Regelungen (v.a. Zulassungsvoraussetzungen für Module) eingehalten werden. Wenn Sie Fragen zur Studienplanung haben, melden Sie sich gerne bei der Fachstudienberatung Anglistik.
Am besten laden Sie sich zu Beginn Ihres Studiums die Checkliste für Ihren Studiengang herunter und dokumentieren Ihren Studienfortschritt, indem Sie alle bestandenen Module abhaken.
Für jeden unserer Studiengänge ist eine Regelstudiendauer definiert, innerhalb der man das Studium realistisch und sinnvoll komplett absolvieren kann. Unsere Studienpläne/Checklisten sowie bestimmte prüfungsrechtliche Regelungen (z.B. der freie Prüfungsversuch) oder auch Förderprogramme und Stipendien orientieren sich an diesem Rahmen.
Bei der individuellen Planung des Studiums – die aus verschiedenen Gründen auch einmal von den Empfehlungen in den Checklisten abweichen kann – ist es besonders wichtig, die Höchststudiendauer zu kennen; also zu wissen, bis wann man spätestens bestimmte oder alle Prüfungen abgeschlossen haben muss.
In den Lehramtsstudiengängen gibt es außerdem eine Mindeststudiendauer, also eine Mindestanzahl an Semestern, die man absolviert haben muss, bevor man sich zum Staatsexamen anmelden kann.
Informationen über wichtige Fristen und die Regel- und Höchststudiendauer im Bachelorstudiengang "Anglistik" finden Sie auf der zugehörigen Studiengangsseite. Bitte achten Sie hier auch besonders auf die Informationen zur Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP).
Informationen über wichtige Fristen und die Regel- und Höchststudiendauer im Masterstudiengang "English Studies" können Sie auf der zugehörigen Studiengangsseite nachlesen.
Eine Übersicht über die Mindest-, Regel- und Höchststudiendauern in den verschiedenen Lehramtsstudiengängen finden Sie auf der Seite des Münchner Zentrums für Lehrerbildung (MZL).
Bitte beachten Sie die sog."Coronasemester-Regelung", die Sie betreffen könnte, falls Sie in einem oder mehreren der folgenden Semester regulär immatrikuliert waren: Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/21, Sommersemester 2021, Wintersemester 2021/22.
Hier gilt: Das Sommersemester 2020, das Wintersemester 2020/21, das Sommersemester 2021 und das Wintersemester 2021/22 gelten sowohl in Bezug auf die Regelstudienzeit als auch in Bezug auf Prüfungsfristen nicht als Fachsemester.
In den meisten anglistischen Studiengängen ist ein längerer Aufenhalt im englischsprachigen Ausland (im Rahmen des Moduls "The Intercultural Project" (ICP)) obligatorisch.
Bitte planen Sie das ICP möglichst früh im Studienverlauf ein - auch dann, wenn das Modul formal erst für ein relativ hohes Fachsemester in der Checkliste und der Prüfungs- und Studienordnung gelistet ist.
Im Rahmen der Lehramststudiengänge sind mehrere Pflichtpraktika vorgesehen. Einen Überblick finden Sie auf den Seiten des Münchner Zentrums für Lehrerbildung (MZL).
Im Rahmen des Bachelorstudiengangs "Anglistik" und des Masterstudiengangs "English Studies" sind keine Pflichtpraktika vorgesehen. Es wird aber zur Berufsorientierung empfohlen, ein oder auch mehrere freiwillige Praktika zu absolvieren. Lassen Sie sich dazu gerne vom Career Service der LMU beraten.
Ein Praktikum kann auch im Rahmen des "Intercultural Project (ICP)" in der Form eines Auslandspraktikums eingeplant werden.
Die Fachstudienberatung bietet regelmäßig Informationsveranstaltungen an, die Studierende in verschiedenen Phasen Ihres Studiums bei der weiteren Planung unterstützen sollen. Wann diese stattfinden, können Sie in der Terminübersicht einsehen.
Folgende Information bezieht sich auf einen Studiengangwechsel innerhalb der Anglistik (z.B. von Bachelorstudiengang "Anglistik" zu Lehramt Englisch oder zwischen verschiedenen Lehramtsstudiengängen). Falls Sie in ein anderes Studienfach wechseln möchten, sind der Studieninformationsservice (SIS), die zentrale Studienberatung und die Fachstudienberatung des Studiengangs, in den Sie wechseln möchten, die richtigen Ansprechpartner.
- Um den Studiengang zu wechseln müssen Sie sich fristgerecht mit allen erforderlichen Unterlagen in der Studentenkanzlei umschreiben
Bei einer Umschreibung von einem nicht EFV-pflichtigen in einen EFV-pflichtigen Studiengang müssen Sie fristgerecht einen vollständigen Antrag auf Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren einreichen. Das gilt auch, wenn Sie zu Beginn Ihres Studiums freiwillig am C-Test teilgenommen haben.
- Unterlagen, die die Fachstudienberatung Anglistik (auf Anfrage über das Kontaktformular) ausstellt, sind:
- aktualisierte Eignungsbescheide
- Formulare zur Leistungsanerkennung und Anträge auf Einstufung in ein höheres Fachsemester, falls Ihnen Leistungen aus Ihrem bisherigen Studiengang anerkannt werden können
Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit solcher Anfragen von 2–3 Wochen.
Es ist möglich, zusätzlich zu Ihrem bisherigen Studiengang noch einen anderen aufzunehmen (z. B. Bachelor zusätzlich zum Lehramt); allgemeine Informationen dazu finden Sie aud den Seiten der Studentenkanzlei.
Ein Doppelstudium innerhalb der Anglistik (z.B. Lehramt Englisch und Bachelorstudiengang "Anglistik") erfordert (in der Regel mehrfach im Lauf Ihres Studiums) die "Queranerkennung" von Leistungen aus dem einen in den anderen Studiengang .
Sollten Sie planen, ein Doppelstudium innerhalb der Anglistik aufzunehmen, dann wenden Sie sich bitte frühzeitig an die Fachstudienberatung.
Semesterplanung & Belegen
Bis auf wenige Ausnahmen (siehe unten) können Lehrveranstaltungen für alle anglistischen Studiengänge (B.A., M.A., Lehrämter) ausschließlich in LSF belegt werden. Eine Anleitung finden Sie hier, sowie auf dem Merkblatt zum Belegen.
Das Belegen ist innerhalb des Belegzeitraums (Hauptbelegfrist) möglich. Danach noch freie Plätze gehen in die Restplatzvergabe.
Für Erstsemester, die im Belegzeitraum noch nicht belegen können, werden Plätze zurückgehalten. Hinweise zum Belegverfahren erhalten Sie in den verschiedenen Erstsemester-Infoveranstaltungen.
Studierende im Erweiterungsfach Fremdsprachliche Qualifikation (Englisch) können leider aus technischen Gründen nicht über LSF belegen. Bitte wenden Sie sich direkt per Mail an die Lehrenden der Kurse, die Sie besuchen möchten.
Eine Teilnahme aus Interesse an Lehrveranstaltungen, die für Ihren Studiengang nicht vorgesehen sind, ist nach Anfrage bei Lehrenden als Gast möglich, falls Plätze frei sind; eine Prüfungsteilnahme und der Erwerb von ECTS-Punkten sind dann aber ausgeschlossen, Teilnahmebestätigungen werden nicht ausgestellt.
Folgende Lehrveranstaltungen bzw. Lehrveranstaltungstypen werden nicht wie oben beschrieben belegt:
- The Intercultural Project (ICP)
- Exkursionskurse oder bestimmte fächerübergreifende Veranstaltungen: Bitte beachten Sie die Informationen und Deadlines in den Kursbeschreibungen im LSF-Vorlesungsverzeichnis
- Zusätzliche Lehrangebote, die nicht Teil des Modulplans sind (z.B. Examenskurs Fachdidaktik): Bitte beachten Sie die Informationen zur Kursanmeldung im Bereich "Zusätzliche Lehrangebote (incl. Doktorandenkolloquium)" im LSF-Vorlesungsverzeichnis
- In vielen Fällen können Sie die Prüfung für ein Modul erst ablegen, wenn Sie ein bestimmtes anderes Modul bereits bestanden haben (genaue Informationen dazu finden Sie in den Checklisten, den Prüfungs- und Studienordnungen zu Ihrem jeweiligen Studiengang und im LSF-Vorlesungsverzeichnis bei jeder Modul(teil)überschrift).
- Sollten Sie eine solche Zulassungsvoraussetzung für ein Modul nicht erfüllen, können Sie sich am Ende des Semesters nicht zur Prüfung anmelden und damit für die Veranstaltung auch keine ECTS-Punkte erwerben.
- Wenn Sie zum Zeitpunkt des Belegzeitraums auch noch nicht sicher wissen, ob Sie eine Prüfung, die Teil der Zulassungsvoraussetzungen ist, wirklich bestanden haben (also z.B. Einführungskurs-Module als Voraussetzung für Seminare), belegen Sie die Lehrveranstaltung zunächst einmal dennoch. Sollten Sie dann aber feststellen, dass Sie die Voraussetzungen tatsächlich nicht erfüllen, weil Sie eine Prüfung nicht bestanden haben, melden Sie sich bitte unbedingt wieder von der Lehrveranstaltung ab (siehe Punkt 8 im Merkblatt zum Belegen); Sie sind dann nicht berechtigt, diese Veranstaltung zu besuchen, und werden sich nicht zur Prüfung anmelden können.
Achtung: LSF warnt Sie zum Zeitpunkt des Belegens und in der Zeit zwischen Belegen und Prüfungsanmeldung nicht, wenn Sie einen Kurs belegen möchten oder besuchen, für den Sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen! Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Wenn die Teilveranstaltungen eines Moduls in einer gemeinsamen Prüfung geprüft werden, dann müssen diese Teilveranstaltungen zwingend im gleichen Semester belegt und besucht werden.
Auf welche Module das in Ihrem Studiengang jeweils zutrifft, ist auf den Seiten der Studiengänge vermerkt und wird auch in den dort verlinkten Checklisten sowie in den Prüfungs- und Studienordnungen erklärt.
Bitte beachten Sie die Auswahlregeln für Wahlpflichtmodule in Ihrem Studiengang. Genauere Informationen finden Sie auf der Seite zu Ihrem Studiengang, in den dort hinterlegten Checklisten und den Prüfungs- und Studienordnungen.
Grundsätzlich gilt für alle Studiengänge:
- Die Entscheidung für eine WP-Option ist bei allen anglistischen LMU-Studiengängen (Bachelorstudiengang "Anglistik", Masterstudiengang "English Studies" und Lehrämter Grundschule, Mittelschule, Realschule, Gymnasium) ab dem ersten Prüfungsversuch unwiderruflich (d.h. nach Nichtbestehen oder bei Nichtantritt müssen Sie das gleiche Modul wieder wählen; Sie können nicht mehr zu einer anderen WP-Option wechseln).
- Bei mehrteiligen Modulen (auch wenn die Modulteile einzeln geprüft werden) entspricht die Wahl eines Modulteils immer der Wahl des gesamten Moduls (also wenn Sie z.B. WP 3.1 wählen, müssen Sie auch WP 3.2 im Lauf Ihres Studiums ablegen).
- Es können nicht mehr als die in der jeweiligen Prüfungs- und Studienordnung vorgesehenen ECTS-Punkte im Wahlpflichtbereich erbracht werden. Kurse im Umfang von mehr ECTS können zwar belegt werden, aber es ist dann keine Prüfungsanmeldung mehr möglich, wenn Sie mit der Prüfung die Anzahl der zulässigen ECTS überschreiten würden.
Wenn Sie z.B. nur noch 3 ECTS-Punkte im WP-Bereich benötigen und einen Kurs mit 6 ECTS-Punkten belegen, können Sie sich für diesen Kurs dann nicht zur Prüfung anmelden (also auch die noch fehlenden 3 ECTS nicht dort erbringen). Prüfen Sie also bitte schon beim Belegen, wie viele ECTS Sie noch im WP-Bereich benötigen und wählen Sie Ihre Kurse entsprechend aus. (Sie können natürlich gerne freiwillig zusätzliche WP-Kurse besuchen, dann aber dort keine Prüfungsleistungen erbringen).
Studierende der Anglistik und ggf. auch Studierende anderer Fächer an der LMU können grundsätzlich als Gäste an Lehrveranstaltungen der Anglistik teilnehmen, ohne dort einen Leistungsnachweis zu erbringen bzw. eine Prüfung abzulegen. Dies gilt insgesondere für Lehramtsstudierende, die bestimmte Veranstaltungen zur Examensvorbereitung belegen möchten, auch wenn Sie dort keine ECTS-Punkte (mehr) erwerben können.
Um als Gast teilnehmen zu können, wenden Sie sich bitte direkt an die Lehrenden der Kurse, an denen Sie als Gast teilnehmen möchten. Bitte haben Sie Verständnis, dass Studierende, die einen Leistungsnachweis erbringen müssen, bei hoher Nachfrage Vorrang haben.
Uns ist bewusst, dass Studierende mit Kind(ern) und Studierende mit Pflegeverantwortung häufig nicht sehr flexibel in der Stundenplangestaltung sein können. Deswegen bieten wir für diese Studierendengruppen eine Vorabbelegung an.
Sollten Sie diese in Anspruch nehmen wollen: Bitte belegen Sie zunächst regulär Ihre Wunschkurse in den ersten Tagen der Belegrunde. Melden Sie sich dann vor Ende der Belegrunde bitte über das Kontaktformular der Fachstudienberatung bei uns und teilen Sie uns mit, welche Kurse Sie belegt haben (bitte Studiengang, Modulnummer und Kursnummer angeben). Wir lassen Sie dann gerne priorisiert zu diesen Kursen zu.
Prüfungsanmeldung und Prüfungen
Um eine Prüfung ablegen zu dürfen und damit die ECTS-Punkte (und ggf. eine Note) für ein Modul erwerben zu können, müssen Sie sich zwingend zu dieser Prüfung angemeldet haben. Wichtig: Die Prüfungsanmeldung ist etwas anderes als die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (Belegen).
Als "Prüfung" gilt jede Art von in den Prüfungs- und Studienordnungen definierte Prüfungsleistung (also nicht nur Klausuren und mündliche Prüfungen, sondern auch Hausarbeiten, Übungsaufgaben, Thesenpapiere, etc.). Evtl. ohne Anmeldung eingereichte Leistungen sind ungültig.
Wie Sie sich zu Prüfungen anmelden können, wird in in dem hier verlinkten Merkblatt zu Prüfungen erklärt. Die Prüfungsanmeldung ist verbindlich. Wenn Sie zu einer angemeldeten Prüfung nicht antreten oder keine Prüfungsleistung einreichen, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Für Abschlussarbeiten (Bachelorarbeiten, Masterarbeiten und Zulassungsarbeiten), sowie für das Staatsexamen gelten besondere Anmelderegeln, Termine, und Abläufe.
- Als Prüfungen gelten alle Arten von Leistungsnachweisen, also nicht nur Klausuren und mündliche Prüfungen, sondern auch Hausarbeiten, Essays, Thesenpapiere, Portfolios, Übungsaufgaben, etc.
- Welche Prüfungsform in einer bestimmten Lehrveranstaltung für ein bestimmtes Modul abzulegen ist, wird – basierend auf den von der für den jeweiligen Studiengang geltenden Prüfungs- und Studienordnung definierten Optionen – von der Lehrperson der entsprechenden Veranstaltung festgelegt und kommuniziert.
- Die Lehrperson/prüfende Person ist auch dafür zuständig, die Prüfung zu organisieren und Sie mit allen relevanten Informationen zu Prüfungen zu versorgen (Anforderungen, Prüfungstermin/Abgabetermin, Prüfungsdauer/umfang, Abgabemodus, etc.).
- Die Prüfungstermine (Klausurtermine, Termine für mündliche Prüfungen, Abgabetermine für schriftliche Leistungen) werden durch die Kursleitungen festgelegt und auch von ihnen kommuniziert.
- In der Regel finden Klausuren zur Kurszeit in der letzten Semesterwoche statt. Sollte ein anderer Termin (dann in der Regel nach Ende der Vorlesungszeit) vorgesehen sein, wird dies frühzeitig (meistens bereits im Veranstaltungskommentar im LSF-Vorlesungsverzeichnis) von den Lehrenden kommuniziert.
Alle Prüfungs- und Abgabetermine sehen Sie bei der Prüfungsanmeldung auch in LSF. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie diese Termine auch einhalten können, wenn Sie sich zur Prüfung anmelden. Bei evtl. Überschneidungsproblemen mit anderen Prüfungen setzen Sie sich bitte so frühzeitig wie möglich mit der Lehrperson und der Fachstudienberatung in Verbindung.
Die häufigsten Ursachen sind:
- Sie erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung nicht, für die Sie sich anmelden möchten; bitte überprüfen Sie unter Zuhilfename der Checkliste und/oder Prüfungs- und Studienordnung für Ihren Studiengang, ob Sie alle Modulprüfungen, die Voraussetzung für die anzumeldende Prüfung sind, zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung (also in einem früheren Semester) bereits bestanden haben; sollte dies nicht der Fall sein, können Sie die Prüfung nicht anmelden und auch nicht ablegen.
- Sie haben die Wahlmöglichkeiten in einem Wahlpflichbereich ausgeschöpft, können also die Prüfung nicht anmelden, weil Sie bereits im aktuellen oder einem früheren Semester die Prüfung für ein alternativ wählbares Modul angemeldet und/oder abgelegt haben (siehe auch Information zu Wahlpflichtmodulen auf der Seite zu Ihrem Studiengang)
- Der Kurs, bei dem Sie sich anmelden möchten, wird zusammen mit einem anderen Kurs in einer gemeinsamen Modulprüfung geprüft. Hier können Sie sich nur für die Gesamtmodulprüfung anmelden (siehe auch Information zu mehrteiligen Modulen auf der Seite zu Ihrem Studiengang)
- Sie haben die Modulprüfung oder Modulteilprüfung, für die Sie sich anmelden möchten, schon in einem früheren Semester in einem anderen Kurs bestanden (dann steht diese Prüfung in Ihrem Transcript als BE, ggf. mit Note); jede Modulprüfung/Modulteilprüfung kann nur einmal eingebracht werden. (Eine Ausnahme ist die Wiederholung zur Notenverbesserung im Bachelorstudiengang "Anglistik")
- Ihnen fehlen im Lehramt nur noch Punkte im freien Bereich. Hier kann es aufgrund eines bekannten technischen Problems in LSF passieren, dass Sie die Fehlermeldung bekommen, dass Sie keinen Prüfungsanspruch mehr haben. Bitte nicht erschrecken! Wenden Sie sich in diesem Fall an die Fachstudienberatung oder die zuständige Sachbearbeiterin im PAGS.
- Sie haben eine oder mehrere Modulprüfungen und damit den Studiengang endgültig nicht bestanden (erkennbar am Vermerk EN bei dem/den entsprechenden Modul/en in Ihrem Transcript). Wenden Sie sich in diesem Fall schnellstmöglich an die Fachstudienberatung um zu besprechen, welche Optionen Sie jetzt haben.
Grundsätzlich gilt: Wenden Sie sich, idealerweise nach Abklärung von Punkten 1 und 5, und auf jeden Fall noch innerhalb des Prüfungsanmeldzeitraums, an die Fachstudienberatung Anglistik. Bitte geben Sie bei der Anfrage auch die Fehlermeldung mit an, die Sie in LSF bekommen bzw. hängen Sie einen Screenshot der Seite an, auf der die Fehlermeldung erscheint.
- Wenn Sie noch vor dem Prüfungstermin feststellen, dass Sie vergessen haben, sich anzumelden, und es das erste Mal ist, dass Sie das vergessen haben, wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung. Dann wird geprüft, ob ausnahmsweise und einmalig eine Nachmeldung möglich ist
- Wenn Sie das erst am oder nach dem Prüfungstermin merken, gilt die Prüfung als nicht angemeldet. Sie können die Prüfung dann nicht ablegen. Sollten Sie bereits eine Prüfungsleistung abgelegt haben (z.B. eine Klausur mitgeschrieben, eine mündliche Prüfung abgelegt oder eine schriftliche Leistung eingereicht haben) ist diese Leistung ungültig.
- Sie können sich bis zu 3 Tage vor dem Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen über LSF selbständig von Prüfungen abmelden (Beispiel: Bei einer Prüfung am 7.2.2024 war der 4.2.2024 der Tag des letztmöglichen Rücktritts; die genaue Prüfungszeit, z.B. 7.2.2024, 12–14 Uhr, hat keine Relevanz für die Rücktrittsfrist, Sie können also am Tag des letztmöglichen Rücktritts den ganzen Tag noch zurücktreten.)
- Im Krankheitsfall (oder im Fall anderer, nicht selbst zu vertretender Gründe) ist auch noch ein späterer Rückritt (bis zum Prüfungstermin) möglich. Hier gelten Sonderregelungen, die Sie auf der Seite des PAGS nachlesen können. Dort finden Sie auch ein Formular, über das Sie einen Rücktritt beantragen können und das Attest digital einreichen können.
- Bei Hausarbeiten und anderen zu einem bestimmten Termin einzureichenden Prüfungsleistungen (Thesenpapiere, Essays, etc.) kann - gegen Vorlage entsprechender Atteste oder anderer Nachweise - alternativ zu einem Rücktritt auch eine Bearbeitungszeitverlängerung beim PAGS beantragt werden.
Wichtig: Anträge auf Prüfungsrücktritt oder Bearbeitungszeitverlängerung müssen immer direkt beim PAGS gestellt werden, nicht bei den Prüferinnen und Prüfern oder bei der Fachstudienberatung. Bei Fragen zu krankheitsbedingten Prüfungsrücktritten/Bearbeitungszeitverlängerungen wenden Sie sich deswegen bitte an die für Ihren Studiengang zuständige Sachbearbeitung im PAGS.
Für Studierende, die Englisch im Rahmen von Wirtschaftspädagogik II studieren, ist das ISC zuständig.
Sobald die Prüfungsergebnisse vorliegen, können Sie diese in Ihrem Transcript in LSF einsehen.
Bei Nachfragen oder für einen Termin zur Prüfungseinsichtnahme wenden Sie sich bitte an den/die Prüfer-/in.
- Informationen zum Nachteilsausgleich bei Prüfungen finden Sie hier.
Wenn Sie wegen einer Beeinträchtigung oder chronischen Erkrankung Prüfungsleistungen nicht in der vorgesehenen Zeit oder in der vorgesehenen Form ablegen können, stellen Sie bitte mit genügend Vorlaufzeit vor solchen Prüfungen (spätestens bei der Anmeldung zu einer Modulprüfung oder Modulteilprüfung oder spätestens einen Monat vor der jeweiligen Modulprüfung oder Modulteilprüfung) einen Antrag auf Nachteilsausgleich beim PAGS bzw. ISC. Für Nachteilausgleiche für Studierende im Lehramt Berufliche Bildung (TUM) ist die TUM zuständig.
- Die Möglichkeiten und genauen Bedingungen für das Wiederholen einer nicht bestandenen Prüfung sind in den jeweiligen Prüfungs- und Studienordnungen für jeden individuellen Studiengang für jedes individuelle Modul vermerkt.
- Am besten sucht man dazu das entsprechende Modul in der sog. Anlage 2, das ist die gelb-weiße Tabelle am Ende der Prüfungs- und Studienordnungen.
Allgemein gilt: Eine Prüfungswiederholung ist immer an die Wiederholung der entsprechenden Lehrveranstaltung gebunden; d.h. es gibt keine Wiederholungsprüfungen im gleichen Semester.
Eine Wiederholung zur Notenverbesserung nach Bestehen einer Prüfung ist ausschließlich für einige Module im Bachelorstudiengang "Anglistik" möglich.
Redlichkeit und das Erlernen und Einhalten der Prinzipien einer guten wissenschaftlichen Praxis sind zentrale Elemente des Studiums.
Das Einhalten dieser Prinzipien wird deswegen auch bei jeder Prüfungsleistung erwartet und muss von Ihnen bei Hausarbeiten und anderen einzureichenden Leistungen durch das Miteinreichen einer unterschriebenen Eigenständigkeitserklärung bestätigt werden.
Verstöße gegen die Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis, z.B. Täuschungsversuche oder Plagiate bei Prüfungsleistungen, werden entsprechend sanktioniert.
Fachbereichspezifische Anleitungen und Informationen zum Thema wissenschaftliches Arbeiten erhalten Sie im Rahmen der Lehrveranstaltungen und ggf. auch auf den Seiten der Fachbereiche.
Über das Thema gute wissenschaftliche Praxis und über mögliche Sanktionen bei Nichteinhalten dieser Prinzipien können Sie sich außerdem in Folgen 18 und 19 des docPhil Podcasts informieren.
Zusatzleistungen sind Prüfungen, die während der Immatrikulation an der LMU in einem Bachelor- oder Masterstudiengang erbracht wurden, aber nach Prüfungs- und Studienordnung nicht vorgesehen sind und damit nicht die Bachelor- oder Masterprüfung eingehen.
Für diese Zusatzleistungen kann eine separate Bescheinigung ausgestellt werden.
Abschluss- und Zulassungsarbeiten
Informationen zu den Abschlussarbeiten finden Sie auf der Seite des jeweiligen Studiengangs bzw. auf der Unterseite zum Staatsexamen. Beachten Sie dabei bitte die spezifischen Anmeldeverfahren und -zeiträume.
Studienabschluss/Zeugnisse
Bachelor- und Masterstudiengänge sind dann abgeschlossen, wenn Sie alle Modulprüfungen bestanden und damit alle erforderlichen ECTS-Punkte erworben haben. Es gibt keine gesonderte Abschlussprüfung.
Die Abschlusszeugnisse werden vom PAGS ausgestellt und können auf Nachfrage dort persönlich abgeholt werden. In der Regel ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 4 Wochen für die Erstellung der Abschlussdokumente zu rechnen.
Für Bachelorabsolventinnen und -absolventen gibt es üblicherweise eine von der Anglistik organisierte Abschluss-/Zeugnisverleihungsfeier. Für Masterabsolventinnen und -absolventen gibt es einmal jährlich eine von der Fakultät 13 organisierte Abschluss-/Zeugnisverleihungsfeier.
Der Abschluss bei den Lehramtsstudiengängen ist das erste Staatsexamen, für das man sich nach Bestehen aller Modulprüfungen und Einreichung der Zulassungsarbeit anmelden kann.
Über das Ergebnis der Staatsexamensprüfung werden Sie vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus per Post informiert.
Eine Examensfeier für Lehramtsabsolventinnen und -absolventen wird in der Regel vom Münchner Zentrum für Lehrerbildung organisiert.
Bescheinigungen
Die Fachstudienberatung Anglistik stellt für in der Anglistik eingeschriebene Studierende auf Anfrage folgende Sprachnachweise für die Sprache Englisch aus:
- LMU-Sprachnachweis: Dieser Nachweis ist in der Regel gültig für Erasmus-, ProsaLMU- und LMUexchange-Bewerbungen. Manche ausländischen Universitäten akzeptieren den LMU-Sprachnachweis im Rahmen des dortigen Anmeldeverfahrens.
- DAAD-Sprachnachweis für die Bewerbung um Stipendien des Deutschen Akademischen Auslandsdienstes.
- ggf. Schreiben über die Unterrichtssprache Englisch in unseren Studiengängen oder formloser C1-Bescheid, z.B. für die Bewerbung für englischsprachige Masterstudiengänge.
Die Fachstudienberatung stellt diese Nachweise ausschließlich zu den genannten Zwecken und aussschließlich für Studierende, die aktuell in einem anglistischen Studiengang (Bachelor, Master, Lehramt) eingeschrieben sind, aus. Alle anderen Studierenden wenden sich bitte ans Sprachenzentrum.
Leistungsbescheinigungen nach §48 BAföG stellt das PAGS aus.
In der Regel soll die Leistungsbescheinigung nach dem vierten Fachsemester eingereicht werden. Für diesen Fall gilt, dass in den ersten vier Fachsemestern mindestens folgende ECTS-Punktezahlen erreicht sein müssen, damit eine positive Bescheinigung ausgestellt werden kann:
- im Bachelor-Hauptfach "Anglistik": 54 ECTS-Punkte
- im Unterrichtsfach der Lehramtsstudiengänge: 36 ECTS-Punkte
Da eine Ausstellung der Leistungsbescheinigung die LSF-Verbuchung der Leistungen aus dem vierten Fachsemester voraussetzt, die möglicherweise nach der Frist des BAföG-Amtes fürs Einreichen der Leistungsbescheinigung liegt, kann es sinnvoll und ratsam sein, die Leistungsbescheinigung bereits im vierten Fachsemester auf Basis der (komplett verbuchten) Leistungen bis einschließlich des dritten Fachsemesters zu beantragen (also zum Beispiel im Mai oder Juli, wenn das Sommersemester Ihr viertes Fachsemester ist). In diesem Fall müssen, damit eine positive Bescheinigung ausgestellt werden kann, mindestens folgende ECTS-Punktzahlen erreicht sein:
- im Bachelor-Hauptfach "Anglistik": 36 ECTS-Punkte
- im Unterrichtsfach der Lehramtsstudiengänge: 24 ECTS-Punkte
Diese Bescheinigungen stellt das PAGS auf Anfrage aus.
Bei einer Umschreibung von einem in einen anderen anglistischen Studiengang akzeptiert die Studentenkanzlei nur Eignungsbescheide aus dem gleichen oder dem vorangegangenen Jahr. Sollte Ihr Bescheid älter sein, wenden Sie sich bitte an die EFV-Koordination und bitten Sie um Ausstellung eines aktualisierten Bescheids.