Anerkennungen und Anrechnungen
Wenn Sie von einer anderen Universität in einen Studiengang der Germanistik an der LMU oder innerhalb der Germanistik an der LMU den Studiengang wechseln, finden Sie hier die wichtigsten Informationen
Wenn Sie von einer anderen Universität in einen Studiengang der Germanistik an der LMU oder innerhalb der Germanistik an der LMU den Studiengang wechseln, finden Sie hier die wichtigsten Informationen
Bei einem Wechsel des Studienorts an die LMU oder einem Wechsel des Studiengangs innerhalb der LMU können häufig bereits erbrachte Studienleistungen anerkannt werden. Wenn eine ausreichende Zahl an Leistungen anerkannt werden kann, ist in manchen Fällen auch die Anrechnung von Studienzeiten möglich – dadurch kann eine Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass Anerkennungen und Anrechnungen stets fachspezifisch und individuell geprüft werden. Entsprechend ist in jedem Fall die Kontaktaufnahme mit der Fachstudienberatung erforderlich.Vereinbaren Sie daher bitte einen Termin in der zuständigen Fachstudienberatung.
Bringen Sie zu diesem Gespräch Ihre bisherigen Studienleistungen (Transcript of Records) mit. Falls Sie bereits an der LMU immatrikuliert sind, halten Sie bitte zusätzlich Ihre Matrikelnummer bereit.
Wenn Sie von einer anderen Universität an die LMU wechseln, kann es hilfreich sein, dass wir das Modulhandbuch Ihres bisherigen Studiengangs einsehen können. Bitte prüfen Sie deshalb, ob es ein Modulhandbuch oder andere Modulbeschreibungen gibt, und halten Sie – falls verfügbar – den Link oder ein PDF bereit (ein Ausdruck ist nicht notwendig).
Gemeinsam mit Ihnen werden die notwendigen Formulare vorbereitet, die Sie anschließend beim Prüfungsamt PAGS und ggf. in der Studentenkanzlei einreichen müssen.
Planen Sie für diese Verfahren ausreichend Zeit und Vorlauf ein, insbesondere in der vorlesungsfreien Zeit. Anerkennungen und Anrechnungen sind oft aufwendig: mitunter sind weitere Unterlagen einzureichen oder eine differenzierte fachliche Überprüfung von Prüfungsleistungen notwendig. Bitte schicken Sie uns Ihre Leistungsnachweise nicht unaufgefordert zu – weder postalisch noch per E-Mail.