Leistungsanerkennungen
Hier finden Sie alle Informationen zur Anerkennung von Prüfungsleistungen.
Hier finden Sie alle Informationen zur Anerkennung von Prüfungsleistungen.
Wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, können Anerkennungen von Prüfungsleistungen in der Regel in folgenden Fällen beantragt werden:
1. Prüfen Sie anhand der genannten Kriterien und Fristen zunächst selbst, ob eine Anerkennung infrage kommt.
2. Stellen Sie die Dokumentation für Ihren Antrag auf Anerkennung zusammen. Erstellen Sie dazu möglichst ein PDF-Dokument mit allen Leistungsnachweisen (z. B. Abschlusszeugnisse, Transcript of Records, Scheine, Zertifikate, weitere benotete Nachweise etc.).
3. Schicken Sie eine Anfrage zur Anerkennung an die SLK-Studienberatung. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular auf unserer Webseite. Sehen Sie bitte von Nachfragen ab; Ihr Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet.
1. Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen zu Erasmus+, dem Bewerbungsprozess und der Finanzierung finden Sie beim Referat für Internationale Angelegenheiten. Dieses bietet auch ein Moodleportal mit allen Informationen rund um Erasmus+ an. Ihre Ansprechpartnerin hier ist Claudia Wernthaler. Für Informationen zu den Partneruniversitäten der Fakultät für Sprach- und Literaturwissenschaften wenden Sie sich bitte an Frau
Claudia Agne.
2. Vor dem Aufenthalt
Schreiben Sie sich nach Zusage an Ihrer Gastuniversität ein und entscheiden sich für Kurse
3. Während des Aufenthalts
Sollten während Ihres Aufenthalts Probleme auftreten und sich beispielsweise Kurse geändert haben, wenden Sie sich bitte wieder an uns, sodass Ihr Online Learning Agreement angepasst werden kann.
4. Nach dem Aufenthalt
Um die Leistungen nach Ihrem Aufenthalt anerkennen zu lassen, senden Sie uns bitte folgende Unterlagen zu:
Sobald wir alle Dokumente via Kontaktformular von Ihnen erhalten haben, wird Ihr Anerkennungsantrag bearbeitet.