Leistungsanerkennungen
Hier finden Sie alle Informationen zur Anerkennung von Prüfungsleistungen.
Hier finden Sie alle Informationen zur Anerkennung von Prüfungsleistungen.
Wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, können Anerkennungen von Prüfungsleistungen in der Regel in folgenden Fällen beantragt werden:
FRISTEN ZUR ANERKENNUNG:
Leistungen, die vor der Immatrikulation erbracht wurden, müssen spätestens am Ende des ersten Semesters eingereicht werden.
Leistungen, die nach der Immatrikulation erbracht wurden, müssen spätestens am Ende des jeweils auf den Erwerb folgenden Semester eingereicht werden.
1. Prüfen Sie anhand der genannten Kriterien und Fristen zunächst selbst, ob eine Anerkennung infrage kommt.
2. Stellen Sie die Dokumentation für Ihren Antrag auf Anerkennung zusammen. Erstellen Sie dazu möglichst ein PDF-Dokument mit allen Leistungsnachweisen (z. B. Abschlusszeugnisse, Transcript of Records, Scheine, Zertifikate, weitere benotete Nachweise etc.).
3. Schicken Sie eine Anfrage zur Anerkennung an die SLK-Studienberatung. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular auf unserer Webseite. Sehen Sie bitte von Nachfragen ab; Ihr Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet.
Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen zu Erasmus+, dem Bewerbungsprozess und der Finanzierung finden Sie beim Referat für Internationale Angelegenheiten. Dieses bietet auch ein Moodleportal mit allen Informationen rund um Erasmus+ an. Ihre Ansprechpartnerin hier ist Claudia Wernthaler. Für Informationen zu den Partneruniversitäten der Fakultät für Sprach- und Literaturwissenschaften wenden Sie sich bitte an Frau
Claudia Agne.
Vor dem Aufenthalt
1. Schreiben Sie sich nach Zusage an Ihrer Gastuniversität ein und entscheiden sich für Kurse
Bitte melden Sie sich erst bezüglich Kursanerkennungen und dem Learning Agreement, wenn Sie bereits Ihre Erasmus-Zusage erhalten haben, an der Gastuniversität eingeschrieben sind und sich für konkrete Kurse entschieden haben.
2. Überlegen Sie, ob und wie diese Kurse in SLK anerkannt werden können
Bei Ihrer Kurswahl überlegen Sie, ob die Kurse inhaltlich für eine Anerkennung in SLK geeignet sind und in welche SLK-Module sie hineinpassen könnten.
3. Senden Sie uns Ihre Kursauflistung mit detaillierten Kursbeschreibungen zu
Wenn Sie passende SLK-Module für Ihre Kurse gefunden haben, senden Sie uns Ihre Kursauflistung mit den entsprechenden Kursbeschreibungen (Inhalte, Workload, Prüfungsmodalitäten, ECTS-Punkte etc.) zu, sodass wir gemeinsam das Online Learning Agreement für Ihren Erasmus-Aufenthalt mit Blick auf das Nebenfach erstellen können.
Während des Aufenthalts
Sollten während Ihres Aufenthalts Probleme auftreten und sich beispielsweise Kurse geändert haben, wenden Sie sich bitte wieder an uns, sodass Ihr Online Learning Agreement angepasst werden kann.
Nach dem Aufenthalt
4. Senden Sie uns alle für die Anerkennung erforderlichen Dokumente zu
Um die Leistungen nach Ihrem Aufenthalt anerkennen zu lassen, senden Sie uns bitte folgende Unterlagen zu:
Sobald wir alle Dokumente via Kontaktformular von Ihnen erhalten haben, wird Ihr Anerkennungsantrag bearbeitet.