Masterstudiengang "English Studies"

M.A. "English Studies" im Überblick

Bitte beachten Sie auch die studiengangsübergreifenden Informationen (Vor dem Studium | Im Studium | Nach dem Studium) und die Informationen zum Studiengang auf den zentralen Seiten der LMU.

Studienplatzbewerbung und Zulassung
(1a) Fristgerechte Bewerbung zum und Teilnahme am Eignungsverfahren (EV)
(1b) ggf. Bewerbung beim International Office (für internationale Studierende)
Wichtig: Bitte beachten Sie die frühe Bewerbungsfrist beim International Office. Bewerben Sie sich bitte erst ohne Eignungsbescheid und reichen Sie diesen dann nach.
(2) Immatrikulation an der LMU (unter Vorlage des positiven Eignungsbescheids)
Regelstudienzeit
4 Semester
Höchststudiendauer
7 Semester
Wichtig: Die Masterarbeit muss spätestens am Ende des 6. Fachsemesters bestanden sein.
Abschluss
Master of Arts (M.A.)

Wahlpflichtmodule im M.A. "English Studies"

Wahlpflichtmodule sind Module, die Ihnen Schwerpunktsetzungen im Studium ermöglichen. Nach bestimmten Regeln können Sie hier zwischen mehreren Optionen auswählen.

Diese Regeln sind nicht für alle WPs bzw. Gruppen von WPs gleich.

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht über die WP-Module und Auswahlregelungen im M.A. "English Studies".

Bitte beachten Sie auch die Informationen in der Checkliste und der Prüfungs- und Studienordnung, die Informationen zum Gemeinsamen Geistes- und Sozialwissenschaftlichen Profilbereich (GGSP), und die allgemeinen Informationen zu Wahlpflichtmodulen.

WP-GruppeArt der Auswahlwichtig!
Basic Module Package 1–3Wahl eines kompletten PackagesBasic Module Package 3 schließt Profile Module Package 3 aus
Profile Module Package 1–3Wahl eines kompletten PackagesProfile Module Package 3 schließt Basic Module Package 3 aus
WP 14/WP 15/WP 16/WP 17Wahl eines kompletten ModulsWP 17 schließt Profile Module Package 6 aus.
Profile Module Packages 4–9Wahl von zwei kompletten Packages im Wert von insgesamt 30 ECTSdiese Packages schließen GGSP-Module aus.
Profile Module Package 9 schließt Basic Module Package 9 aus
GGSP ModuleWahl von kompletten GGSP-Modulen im Wert von 30 ECTSDie Wahl von GGSP-Modulen schließt die Wahl von Modulen/Packages aus Profile Module Packages 4–9 aus.

Gemeinsamer Geistes- und Sozialwissenschaftlicher Profilbereich (GGSP)

Der Gemeinsame Geistes- und Sozialwissenschaftliche Profilbereich ermöglicht Ihnen, Ihr individuelles Studienprofil um eine interdisziplinäre Komponente zu erweitern.

Konkret können Sie alternativ zu den Profilmodulen WP 18 bis 23 und WP 32 bis 37 Module aus dem GGSP im Wert von 30 ECTS wählen. Mit dieser Wahl legen Sie sich für Ihr gesamtes weiteres Masterstudium fest.

  • Wenn Sie sich (egal in welchem Fachsemester des M.A. "English Studies") einmal für Module aus dem GGSP entscheiden, dann bedeutet dies eine Festlegung auf den GGSP für Ihren gesamten Master. Sie müssen dann WPs aus dem GGSP im Umfang von insgesamt 30 ECTS-Punkten wählen und können keine Module aus den Profilmodulen WP 18 bis 23 und WP 32 bis 37 mehr wählen.
  • Umgekehrt hat die Wahl eines Moduls aus den Profilmodulen WP 18 bis 23 und WP 32 bis 37 zur Konsequenz, dass Sie sich danach nicht mehr (in keinem Fachsemester) für Module aus dem GGSP entscheiden können.

Bitte beachten Sie, dass viele der im Rahmen des GGSP angebotenen Veranstaltungen in deutscher Sprache stattfinden.

Studierende im M.A. "English Studies" können keine Module aus dem GGSP einbringen, die von der Anglistik angeboten werden (= Module, die mit "WP Ang" beginnen).

Prüfungen: spezifische Regelungen im M.A. "English Studies"

Bitte beachten Sie auch die für alle anglistischen Studiengänge geltenden Regelungen.

Laut §11(6) der PStO für den M.A. "English Studies" (2017) gibt es zusätzlich zur einmaligen Wiederholbarkeit von Modul(teil)prüfungen beim Erstversuch noch einen freien Prüfungsversuch. Dieser steht Studierenden nur unter bestimmten Voraussetzungen zu (für rechtlich verbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die Prüfungs- und Studienordnung). Diese sind:

  • Die Prüfung wird nach ununterbrochenem Fachstudium innerhalb der Regelstudienzeit erstmalig abgelegt.
  • Die Prüfung (Erstversuch) wurde tatsächlich abgelegt; d.h. der/die Studierende hat an der Prüfung teilgenommen bzw. die erforderliche Prüfungsleistung (Hausarbeit, etc.) tatsächlich fristgerecht eingereicht; wenn man nicht antritt oder nichts abgibt, verfällt der freie Prüfungsversuch.

Anmeldung zur Masterarbeit und zur Disputation

Die Masterarbeit kann in der synchronen (WP 38) oder diachronen Sprachwissenschaft (WP 39), in der Literaturwissenschaft (WP 40) oder in der Fachdidaktik (WP 41) geschrieben werden. Zusätzlicher Teil der jeweiligen Abschlussmodule ist die Disputation.

Bei regulärem Studienverlauf wird die Masterarbeit im 4. Fachsemester angefertigt. Es ist auch möglich, die Arbeit erst im 5. Fachsemester zu schreiben. Sie muss zwingend am Ende des 6. Fachsemesters bestanden sein.

Das Anmeldeprocedere für die Masterarbeit ist anders als das für alle anderen Prüfungsleistungen und findet zu einem eigenen Anmeldezeitraum mit einem Anmeldeformular statt. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung ist rechts verlinkt.

Zur Disputation werden Sie von Ihrer Prüferin/Ihrem Prüfer eingeladen, sobald diese/r Ihre Arbeit gelesen hat.

Informationen zur Masterarbeit

  • in der Sprachwissenschaft:

Prof. Dr. Stephanie Hackert
Prof. Dr. Saskia Kersten
Prof. Dr. Ursula Lenker (Hinweise zu Abschlussarbeiten bei Frau Prof. Lenker)
Prof. Dr. Hans-Jörg Schmid

  • in der Literaturwissenschaft:

Prof. Dr. Ingo Berensmeyer
Prof. Dr. Tobias Döring
Prof. Dr. Helge Nowak
Prof. Dr. Claudia Olk
Prof. Dr. Enno Ruge
Dr. Tim Sommer

  • in der Fachdidaktik/English Language Teaching:

Prof. Dr. Saskia Kersten
Prof. Dr. Christiane Lütge

Bitte setzen Sie sich auf jeden Fall frühzeitig mit Ihrem/r (Wunsch-)Prüfer-/in in Verbindung, um abzuklären ob er/sie Sie tatsächlich betreuen kann/möchte und was mögliche Themenbereiche wären, in denen er/sie Masterarbeiten betreut. Für eine Arbeit in der Fachdidaktik empfiehlt sich eine sehr frühe Kontaktaufnahme (idealerweise 1 Jahr im Voraus).

Die Anmeldung zur Masterarbeit teilt sich auf zwei Termine auf:

  • Studierende, die Ihr Studium innerhalb der Regelstudienzeit von 4 Fachsemestern abschließen, also wie laut Checkliste empfohlen im 4. Semester die Masterarbeit schreiben, melden sich zu Termin 2 (Ende der vorlesungsfreien Zeit vor dem 4. Fachsemester) an; es gilt der Abgabetermin 2.
  • Studierende die Ihre Masterarbeit erst im 5. oder einem späteren Fachsemester schreiben, melden sich bereits zu Termin 1 (gegen Ende der Vorlesungszeit des vorangehenden Semesters) an; es gilt der Abgabetermin 1

Bitte kontaktieren Sie Ihre/n Wunschprüfer-/in auch bei Anmeldung zu Termin 2 schon vor Termin 1, damit er/sie Sie mit einplanen kann!

Das (genaue) Thema wird durch die Betreuerin bzw. den Betreuer gestellt. Sie können (und sollen) aber im Vorfeld der Anmeldung Themenwünsche äußern.

Einen Überblick über in der Vergangenheit betreute Themen und/oder Themen, für die sich einzelne Betreuerinnen oder Betreuer interessieren, finden Sie auf den Personenseiten der Betreuerinnen und Betreuer.

Die Bearbeitungszeit beträgt 20 Wochen.

Es gibt für jeden der beiden Anmeldezeiträume einen festen Abgabetermin, der relativ zum 1. Tag des entsprechenden Anmeldezeitraums berechnet wird.

Dieser Abgabetermin gilt für alle, die sich im gleichen Anmeldezeitraum angemeldet haben, unabhängig davon, wann genau Sie sich in der jeweiligen Anmeldewoche angemeldet haben.

Der Umfang der Arbeit beträgt 60.000 - max. 90.000 Zeichen.

Die Zählung ist ohne Leerzeichen. Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis und Anhang werden nicht mitgezählt.

Es ist nicht möglich, sich ohne Angabe von Gründen wieder von der Masterarbeit abzumelden.

Ein Rücktritt oder eine Bearbeitungszeitverlängerung sind aber möglich, wenn man während des Bearbeitungszeitraums erkrankt oder aus anderen nicht selbst zu vertretenden Gründen nicht arbeiten kann. Diese können ausschließlich über das PAGS gegen Vorlage entsprechender Nachweise beantragt werden.

Grundsätzlich gilt:

  • bitte melden Sie sich in solchen Fällen so frühzeitig wie möglich bei der zuständigen Sachbearbeiterin im PAGS (Frau Pérez-Morales)
  • wenn der Zeitraum der Erkrankung (oder anderweitigen Verhinderung) weniger als die Hälfte der Bearbeitungszeit umfasst, kann eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragt werden; wenn der Zeitraum mehr als die Hälfte der Bearbeitungszeit umfasst, dann kann ein Rücktritt beantragt werden.

Die Masterarbeit kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden. Diese Wiederholung muss im unmittelbar folgenden Semester (also zum nächstmöglichen Prüfungstermin) erfolgen. Anmeldetermin ist in diesem Fall immer Termin 2, unabhängig von der Fachsemesterzahl.

Die Wiederholung kann von der gleichen oder einer anderen Person betreut und geprüft werden als der Erstversuch. Die Modulwahl (WP 38, 39, 40 oder 41) ist irreversibel. Es muss ein anderes Thema gestellt werden als beim Erstversuch.