Lehramt Grundschule (Unterrichtsfach Englisch) im Überblick
Bitte beachten Sie auch die studiengangsübergreifenden Informationen (Vor dem Studium | Im Studium | Nach dem Studium | Englisch im Lehramt) und die Informationen zum Studiengang und zu möglichen Fächerkombinationen auf den zentralen Seiten der LMU.
- Studienplatzbewerbung und Zulassung
- (1a) Fristgerechte Bewerbung zum und Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren
(1b) ggf. Bewerbung beim International Office (für internationale Studierende)
(2) Immatrikulation an der LMU (unter Vorlage des positiven Eignungsbescheids) - Regelstudienzeit
- siehe Informationen auf den Seiten des Münchner Zentrums für Lehrerbildung
- Höchststudiendauer
- siehe Informationen auf den Seiten des Münchner Zentrums für Lehrerbildung
- Abschluss
- Erstes Staatsexamen
Wahlpflichtmodule im Lehramt Grundschule
Wahlpflichtmodule sind Module, die Ihnen Schwerpunktsetzungen im Studium ermöglichen. Nach bestimmten Regeln können Sie hier zwischen mehreren Optionen auswählen.
Diese Regeln sind nicht für alle WPs bzw. Gruppen von WPs gleich.
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht über die WP-Module und Auswahlregelungen im Lehramt Grundschule (Unterrichtsfach Englisch). Bitte beachten Sie auch die Informationen in der Checkliste und der Prüfungs- und Studienordnung und die allgemeinen Informationen zu Wahlpflichtmodulen.
| WP-Gruppe | Art der Auswahl | wichtig! |
|---|---|---|
| P 5 = WP 5.0.1/WP 5.0.2 | Wahl eines kompletten Moduls | P 5 setzt ein bestandenes P 1 voraus Die Wahl von WP 5.0.1 ist gekoppelt an die spätere Wahl von WP 9.2.2 Die Wahl von WP 5.0.2 ist gekoppelt an die spätere Wahl von WP 9.2.1 |
| P 9.2 = WP 9.2.1/WP 9.2.2 | Wahl eines kompletten Moduls | P 9 setzt ein bestandenes P 1, P 2 und P 5 voraus WP 9.2.1 setzt ein bestandenes WP 5.0.2 voraus WP 9.2.2 setzt ein bestandenes WP 5.0.1 voraus |
| WP 1–12 | freier Bereich: Wahl von Modulen im Wert von genau 6 ECTS (über alle Fächer hinweg) | Die Punktzahl von 6 ECTS muss genau erreicht werden; es können nur komplette Module angerechnet werden (WP 1–4 dürfen also nur absolviert werden, wenn man noch alle 6 ECTS benötigt und sie auch definitiv in einem dieser Module erbringen möchte; 3 ECTS in nur einem Teil dieser Module zu erbingen ist nicht möglich). Anders als alle anderen Module sind die Module des freien Bereichs bei Nichtbestehen beliebig wiederholbar. |
Mehrteilige Module im Lehramt Grundschule
Mehrteilige Module mit gemeinsamer Modulprüfung
Die in der folgenden Tabelle gelisteten Module bestehen aus mehreren Modulteilen mit zugehörigen Lehrveranstaltungen, die in einer gemeinsamen Modulprüfung geprüft werden.
Für diese Module gilt:
- Beide Teilveranstaltungen müssen zwingend im gleichen Semester besucht und belegt werden.
- Die Prüfungsanmeldung erfolgt für die Gesamt-Modulprüfung bei den in der Tabelle genannten Prüferinnen und Prüfern.
In der Checkliste sind diese Module mit einem roten Rahmen markiert.
| Modul | Modulteile | Prüfungsanmeldung bei... |
|---|---|---|
| P 4 | P 4.1 und P 4.2 | Kursleitung von P 4.1 (Vorlesung Einführung in die Didaktik der englischen Sprache und Literatur) |
| P 6 | P 6.1 und P 6.2 | Kursleitung von P 6.1 (Theorie und Praxis der Unterrichtsgestaltung) |
| WP 12 | WP 12.1 und WP 12.2 | Kursleitung von WP 12.1 (Lernwerkstatt fremdsprachliche Prozesse) |
Mehrteilige Module mit Modulteilprüfungen
Für Module mit mehreren Modulteilen, die nicht in der Tabelle oben ("Mehrteilige Module mit gemeinsamer Modulprüfung") gelistet sind gilt:
- Jeder Modulteil wird in einer eigenen Modulteilprüfung geprüft.
- Die Teile müssen nicht zwingend im gleichen Semester besucht werden, aber alle Teile müssen im Lauf des Studiums besucht und bestanden werden.
Diese Module sind in der Checkliste durch einen schwarzen Rahmen markiert.
Bitte achten Sie besonders bei mehrteiligen Modulen mit Modulteilprüfungen im freien Bereich darauf, dass Sie die in der Checkliste dargelegten Regelungen beachten.
Prüfungen: spezifische Regelungen im Lehramt Grundschule
Bitte beachten Sie auch die für alle anglistischen Studiengänge geltenden Regelungen.
Laut §9(6) der PStO für Lehramt Grundschule gibt es zusätzlich zur einmaligen Wiederholbarkeit von Modul(teil)prüfungen beim Erstversuch noch einen freien Prüfungsversuch. Dieser steht Studierenden nur unter bestimmten Voraussetzungen zu (für rechtlich verbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die Prüfungs- und Studienordnung). Diese sind:
- Die Prüfung wird nach ununterbrochenem Fachstudium innerhalb der Regelstudienzeit erstmalig abgelegt.
- Die Prüfung (Erstversuch) wurde tatsächlich abgelegt; d.h. Sie haben an der an der Prüfung teilgenommen bzw. die erforderliche Prüfungsleistung (Hausarbeit, etc.) tatsächlich fristgerecht eingereicht; wenn man nicht antritt oder nichts abgibt, verfällt der freie Prüfungsversuch.
- P 3 setzt das Bestehen von P 2 voraus
- P 5 setzt das Bestehen von P 1 voraus
- P 6 setzt das Bestehen von P 4 voraus
- P 8 setzt das Bestehen von P 3 voraus
- P 9 setzt das Bestehen von P 1, P 2 und P 5 voraus
- WP 9.2.1 setzt das Bestehen von WP 5.0.2 voraus
- WP 9.2.2 setzt das Bestehen von WP 5.0.1 voraus
Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen zwischen Modulen.