Lehramt berufliche Schulen (Englisch) (B.Ed., TUM), alte PStO

Lehramt berufliche Schulen (Englisch) (B.Ed., TUM), alte PStO, im Überblick

Bitte beachten Sie auch die studiengangsübergreifenden Informationen (Vor dem Studium | Im Studium | Nach dem Studium | Englisch im Lehramt) und die Informationen zum Studiengang auf den Seiten der TUM.

Studienplatzbewerbung und Zulassung
Neueinschreibungen sind nur in die neue Studiengangsversion (neue PStO) möglich.
Regelstudienzeit und Höchststudiendauer
wird geregelt durch die Prüfungsordnung der TUM
Abschluss
Bachelor of Education (B.Ed.)

Wahlpflichtmodule im Lehramt berufliche Schulen (Englisch) (B.Ed., TUM), alte PStO

Wahlpflichtmodule sind Module, die Ihnen Schwerpunktsetzungen im Studium ermöglichen. Nach bestimmten Regeln können Sie hier zwischen mehreren Optionen auswählen.

Diese Regeln sind nicht für alle WPs bzw. Gruppen von WPs gleich.

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht über die WP-Module und Auswahlregelungen im Bachelor berufliche Bildung TUM (Englisch, alte PStO). Bitte beachten Sie auch die Informationen in der Checkliste und der Prüfungs- und Studeinordnung und die allgemeinen Informationen zu Wahlpflichtmodulen.

WP-GruppeArt der Auswahlwichtig!
P 3.2Wahl von Übung Literaturwissenschaft oder Übung SprachwissenschaftP 3.2 setzt ein bestandenes P 1 und P 2 voraus

Prüfungen: spezifische Regelungen im Lehramt berufliche Schulen (Englisch) (B.Ed., TUM), alte PStO

Bitte beachten Sie auch die für alle anglistischen Studiengänge geltenden Regelungen.

  • P 3 setzt das Bestehen der P 1 und P2 voraus
  • P 4 setzt das Bestehen der P 1 und P2 voraus

Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen zwischen Modulen.

Im Unterrichtsfach Englisch kann jede Prüfung bei Nichtbestehen nur einmal wiederholt werden.

Zusätzlich zur einmaligen Wiederholbarkeit von Modul(teil)prüfungen beim Erstversuch gibt es noch einen freien Prüfungsversuch. Dieser steht Studierenden nur unter bestimmten Voraussetzungen zu (für rechtlich verbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die Prüfungs- und Studienordnung). Diese sind:

  • Die Prüfung wird nach ununterbrochenem Fachstudium innerhalb der Regelstudienzeit erstmalig abgelegt.
  • Die Prüfung (Erstversuch) wurde tatsächlich abgelegt; d.h. Sie haben an der Prüfung teilgenommen bzw. die erforderliche Prüfungsleistung (Hausarbeit, etc.) tatsächlich fristgerecht eingereicht; wenn man nicht antritt oder nichts abgibt, verfällt der freie Prüfungsversuch.