Master WiPäd II (Englisch), PStO 2018, im Überblick
Bitte beachten Sie auch die studiengangsübergreifenden Informationen (Vor dem Studium | Im Studium | Nach dem Studium | Englisch im Lehramt) und die Informationen zum Studiengang auf den zentralen Seiten der LMU und auf den Seiten des Informations- und Servicecenters Wirtschaftswissenschaften (ISC).
- Studienplatzbewerbung und Zulassung
- Eine Einschreibung ist nur noch in die neue Studiengangsversion (Prüfungs- und Studienordnung 2024) möglich.
- Regelstudienzeit & Höchststudiendauer
- siehe A-Z des ISC
- Abschluss
- Master of Science (M.Sc.)
Mehrteilige Module im Master WiPäd II (Englisch), PStO 2018
Mehrteilige Module mit gemeinsamer Modulprüfung
Die in der folgenden Tabelle gelisteten Module bestehen aus mehreren Modulteilen mit zugehörigen Lehrveranstaltungen, die in einer gemeinsamen Modulprüfung geprüft werden.
Für diese Module gilt:
- Beide Teilveranstaltungen müssen zwingend im gleichen Semester besucht und belegt werden.
- Die Prüfungsanmeldung erfolgt für die Gesamt-Modulprüfung bei den in der Tabelle genannten Prüferinnen und Prüfern.
In der Checkliste sind diese Module mit einem roten Rahmen markiert.
| Modul | Modulteile | Prüfungsanmeldung bei... |
|---|---|---|
| WP 5 | WP 5.1 und WP 5.2 | Kursleitung von WP 5.1 (Theorie und Praxis der Unterrichtsgestaltung) |
Prüfungen: spezifische Regelungen für das Fach Englisch im Master WiPäd II, PStO 2018
Bitte beachten Sie auch die für alle anglistischen Studiengänge geltenden Regelungen.
Im Fach Englisch kann jede Prüfung bei Nichtbestehen nur einmal wiederholt werden.
Zusätzlich zur einmaligen Wiederholbarkeit von Modul(teil)prüfungen gibt es beim Erstversuch noch einen freien Prüfungsversuch. Dieser steht Studierenden nur unter bestimmten Voraussetzungen zu (für rechtlich verbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die Prüfungs- und Studienordnung). Diese sind:
- Die Prüfung wird nach ununterbrochenem Fachstudium innerhalb der Regelstudienzeit erstmalig abgelegt.
- Die Prüfung (Erstversuch) wurde tatsächlich abgelegt; d.h. Sie haben an der Prüfung teilgenommen bzw. die erforderliche Prüfungsleistung (Hausarbeit, etc.) tatsächlich fristgerecht eingereicht; wenn man nicht antritt oder nichts abgibt, verfällt der freie Prüfungsversuch.