Bachelor WiPäd II (Englisch), PStO 2015

Bachelor WiPäd II (Englisch), PStO 2015 im Überblick

Bitte beachten Sie auch die studiengangsübergreifenden Informationen (Vor dem Studium | Im Studium | Nach dem Studium | Englisch im Lehramt) und die Informationen zum Studiengang auf den zentralen Seiten der LMU und auf den Seiten des Informations- und Servicecenters Wirtschaftswissenschaften (ISC).

Studienplatzbewerbung und Zulassung
Eine Einschreibung ist nur noch in die neue Studiengangsversion (Prüfungs- und Studienordnung 2024) möglich.

Eine Teilnahme am C-Test (Sprachtest Englisch) zur Selbsteinschätzung wird empfohlen.
Regelstudienzeit & Höchststudiendauer
siehe A-Z des ISC
Abschluss
Bachelor of Science (B.Sc.)

Mehrteilige Module im Bachelor WiPäd II (Englisch), PStO 2015

Mehrteilige Module mit gemeinsamer Modulprüfung

Die in der folgenden Tabelle gelisteten Module bestehen aus mehreren Modulteilen mit zugehörigen Lehrveranstaltungen, die in einer gemeinsamen Modulprüfung geprüft werden.

Für diese Module gilt:

  • Beide Teilveranstaltungen müssen zwingend im gleichen Semester besucht und belegt werden.
  • Die Prüfungsanmeldung erfolgt für die Gesamt-Modulprüfung bei den in der Tabelle genannten Prüferinnen und Prüfern.

In der Checkliste sind diese Module mit einem roten Rahmen markiert.

ModulModulteilePrüfungsanmeldung bei...
WP 23WP 23.1 und WP 23.2Kursleitung von WP 23.1
(Vorlesung Einführung in die Didaktik der englischen Sprache und Literatur)

Prüfungen: spezifische Regelungen für das Fach Englisch im Bachelor WiPäd II, PStO 2015

Bitte beachten Sie auch die für alle anglistischen Studiengänge geltenden Regelungen.

Im Fach Englisch kann jede Prüfung bei Nichtbestehen nur einmal wiederholt werden.

Laut §11(6) der PStO gibt es zusätzlich zur einmaligen Wiederholbarkeit von Modul(teil)prüfungen beim Erstversuch noch einen freien Prüfungsversuch. Dieser steht Studierenden nur unter bestimmten Voraussetzungen zu (für rechtlich verbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die Prüfungs- und Studienordnung). Diese sind:

  • Die Prüfung wird nach ununterbrochenem Fachstudium innerhalb der Regelstudienzeit erstmalig abgelegt.
  • Die Prüfung (Erstversuch) wurde tatsächlich abgelegt; d.h. Sie haben an der Prüfung teilgenommen bzw. die erforderliche Prüfungsleistung (Hausarbeit, etc.) tatsächlich fristgerecht eingereicht; wenn man nicht antritt oder nichts abgibt, verfällt der freie Prüfungsversuch.