Englisch als Fach im Lehramt

Allgemeines zu den Lehramtsstudiengängen

Bei uns können Sie Englisch als Unterrichtsfach für die folgenden Schularten studieren: Gymnasium, Realschule, Mittelschule, Grundschule, berufliche Schulen (in Kooperation mit der TU München oder im Rahmen des LMU-Studiengangs Wirtschaftspädagogik II).

Für alle Schularten bieten wir auch Englisch als Erweiterungsfach an.

Für Lehramt Mittelschule und Sonderpädagogik kann außerdem Englisch als Didaktikfach gewählt werden.

Falls Sie ein oder mehrere andere Unterrichtsfächer auch in englischer Sprache unterrichten möchten, ist das Erweiterungsfach Fremdsprachliche Qualifikation das Richtige für Sie.

Für die meisten Lehramtsstudiengänge muss für das Fach Englisch ein Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) durchlaufen werden. Mehr Informationen dazu und zur Studienplatzbewerbung insgesamt finden Sie auf der Seite Vor dem Studium und auf den unten verlinkten Seiten zu den individuellen Studiengängen.

Rechtsgrundlage für die Lehramtsstudiengänge ist die Lehramtsprüfungsordnung (LPO I). Besonders relevant für das Fach Englisch sind u.a. § 38 (Didaktikfach Englisch) § 44 (Englisch als Unterrichtsfach in allen Schularten außer Gymnasium), und § 64 (Lehramt Gymnasium, Unterrichtsfach Englisch).

Wie genau die Lehramststudiengänge mit Fach Englisch an der LMU aufgebaut sind und welche Regelungen für die an der LMU angebotenen Module und die an der LMU durchgeführten Prüfungen gelten, können Sie in den Prüfungs- und Studienordnungen für die jeweiligen Schularten nachlesen.

Auf den unten auf dieser Seite verlinkten studiengangsspezifischen Seiten finden Sie Studienverlaufspläne ("Checklisten"), Prüfungs- und Studienordnungen, Hinweise auf studiengangsspezifische Besonderheiten sowie Informationen zu den Staatsexamensprüfungen für das Fach Englisch an verschiedenen Schularten.

Informationen u.a. zum Belegen und zur Prüfungsanmeldung, die für alle anglistischen Studiengänge gelten, finden Sie auf der Seite Im Studium.

Eine wichtige Informationsquelle für lehramtspezifische Informationen, die nicht direkt das Fach Englisch betreffen (u.a. Schulpraktika, mögliche Fächerkombinationen, etc.), ist das Münchner Zentrum für Lehrerbildung.

Für die Schulpraktika sind außerdem die Praktikumsämter zuständig.

Primärer Ansprechpartner für Fragen zum ersten Staatsexamen ist die Außenstelle des Prüfungsamts für Lehrämter an öffentlichen Schulen.

Auf unserer Seite zum Ersten Staatsexamen haben wir wichtige, Englisch-spezifische Informationen zur Vorbereitung, Anmeldung und zum Ablauf für Sie zusammengestellt. Genaue Informationen und wichtige Termine finden Sie auf den Seiten des Kultusministeriums.

Informationen zum Referendariat (Vorbereitungsdienst) und zum 2. Staatsexamen finden Sie auf der Seite Nach dem Studium.

Sie können Ihr Lehramtsstudium mit dem Erweiterungsfach Englisch oder der Erweiterung Fremdsprachliche Qualifikation Englisch ergänzen. Dies ist entweder im Lauf des Studiums (ab dem 3. Fachsemester) oder auch nachträglich nach Abschluss des Studiums möglich.

Ausführliche allgemeine Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite Erweiterungsfach im Lehramt am MZL.