Die Grundlage für die Anerkennungen von Studienleistungen ist die Äquivalenz der erreichten bzw. zu erreichenden Kompetenzziele. Wir – das Team der Fachstudienberatung Anglistik – prüfen gerne auf Basis Ihrer Unterlagen, inwieweit das der Fall ist und unterstützen Sie bei der Antragsstellung. Grundsätzlich können Sie als Antragstellende für jede Leistung entscheiden, ob Sie eine Anerkennung beantragen möchten oder nicht.
Wir können Sie nur bzgl. der Anerkennungen von Leistungen für Anglistik/Englisch/English Studies beraten. Für evtl. Anerkennungen für andere Fachbereiche (2. Unterichtsfach, EWS oder Praktika im Lehramt, Bachelor-Nebenfach, etc.) wenden Sie sich bitte an die für den jeweiligen Fachbereich zuständige Fachstudienberatung.
Je nach Umfang der anerkannten Leistungen kann aus einer Leistungsanerkennung auch die Einstufung in ein höheres Fachsemester resultieren. Auch hier unterstützen wir Sie gerne bei der Antragstellung.
In der Regel müssen Leistungen innerhalb des ersten Fachsemesters nach Einschreibung in den neuen Studiengang bzw. nach Rückkehr von einem Studienaufenthalt im Ausland beantragt werden.
Senden Sie uns bitte Ihre Anfrage – idealerweise zusammen mit allen unten auf dieser Seite genannten Unterlagen in digitaler Form – über unser Kontaktformular. Bitte planen Sie eine Bearbeitungszeit von bis zu 3 Wochen ein (bei Notennachermittlungen ggf. auch länger).
Anerkennung bei...
Wenn Sie von einem anglistischen (oder vergleichbaren) Studiengang in einen anderen anglistischen Studiengang an der LMU wechseln, oder Sie zu einem früheren Zeitpunkt schon einmal Anglistik/Englisch studiert haben, können Ihnen sehr wahrscheinlich Studienleistungen anerkannt werden.
Melden Sie sich bitte idealerweise vor Ihrer Einschreibung an der LMU bei der Fachstudienberatung Anglistik, da aus solchen Anerkennungen auch oft eine Einschreibung in ein höheres Fachsemester resultiert, und Sie sich dann gleich in das richtige (höhere) Fachsemester einschreiben können.
Bitte schicken Sie uns mit Ihrer Anfrage über unser Kontaktformular folgende Informationen und Unterlagen in digitaler Form:
- Leistungsnachweis(e) aus Ihren früheren Studiengängen (Transcript of Records, ggf. Abschlusszeugnis, ggf. Scheine)
- sofern verfügbar: (Links zu) Informationen zu dem/den Studiengängen, aus denen Sie Leistungen anerkannt bekommen möchten (z.B. Prüfungs- und Studienordnung(en), Modulhandbücher, Kursbeschreibungen, Informationen zu Prüfungsformen, etc.).
Bitte beachten Sie, dass Sie sich auch bei einem Universitätswechsel/einem früheren anglistischen Studiengang fristgerecht für das Eignungsfeststellungsverfahren (B.A. Anglistik, Lehramt mit Fach Englisch) bzw. das Eignungsverfahren (M.A. English Studies) bewerben müssen.
Grundsätzlich gilt, dass Leistungen aus nicht-anglistischen Kursen in der Regel nicht für anglistische Studiengänge anerkannt werden können. Das gleiche gilt für Leistungen aus (allgemeinen) Englisch-Sprachkursen.
In einigen Fällen ist aber eine Anerkennbarkeit gegeben, v.a. dann, wenn Sie in Ihrem früheren Studiengang anglistische Lehrveranstaltungen besucht haben. Dies kann z.B. im Rahmen des B.A.-Nebenfachs SLK oder des Gemeinsamen Geistes- und Sozialwissenschaftlichen Profilbereichs (GGSP) in LMU-Masterstudiengängen der Fall sein. Auch einige Lehrveranstaltungen aus der Amerikanistik, der allgemeinen Sprachwissenschaft oder der allgemeinen und vergleichenden Literaturwissenschaft sind ggf. für einen anglistischen Studiengang anerkennbar.
Melden Sie sich bitte idealerweise vor Ihrer Umschreibung an der LMU bei der Fachstudienberatung Anglistik, da aus solchen Anerkennungen auch oft eine Einschreibung in ein höheres Fachsemester resultiert, und Sie sich dann gleich in das richtige (höhere) Fachsemester einschreiben können.
Bitte schicken Sie uns mit Ihrer Anfrage über unser Kontaktformular folgende Informationen und Unterlagen in digitaler Form:
- LMU-Transcript of Records ihrer früheren Studienfächer (ggf. Abschlusszeugnis, ggf. Scheine)
- sofern verfügbar: (Links zu) Informationen zu dem/den Studiengängen, aus denen Sie Leistungen anerkannt bekommen möchten (z.B. Prüfungs- und Studienordnung(en), Modulhandbücher, Kursbeschreibungen, Informationen zu Prüfungsformen, etc.).
Bitte beachten Sie, dass Sie auch bei einem LMU-internen Fachwechsel für die meisten anglistischen Studiengänge einen gültigen Bescheid über der bestandene Eignungsfeststellungsverfahren bzw. Eignungsverfahren vorlegen müssen. Denken Sie also daran, dass Sie sich fristgerecht für das jeweilige Eignungs(feststellungs)verfahren bewerben müssen. Sollten Sie das EFV bzw. EV bereits zu einem früheren Zeitpunkt bestanden haben, dann stellt Ihnen die EFV-Koordination bzw. EV-Koordination einen aktualisierten Eignungsbescheid aus.
Wenn Sie innerhalb der Anglistik von einem in einen anderen Studiengang wechseln möchten oder sich parallel in zwei anglistische Studiengänge einschreiben möchten (Doppelstudium), können Ihre Leistungen in der Regel umfänglich für den neuen Studiengang bzw. den 2. anglistischen Studiengang anerkannt werden (natürlich unter Berücksichtigung evtl. studiengangsspezifischer Unterschiede).
Melden Sie sich bitte idealerweise vor Ihrer Umschreibung an der LMU bei der Fachstudienberatung Anglistik, da aus solchen Anerkennungen auch oft eine Einschreibung in ein höheres Fachsemester resultiert, und Sie sich dann gleich in das richtige (höhere) Fachsemester einschreiben können.
Bitte beachten Sie auch, dass bei einigen Studiengangwechseln ursprünglich unbenotete Leistungen mit Note anerkannt werden müssen. In diesen Fällen bemühen wir uns, nachträglich Noten zu ermitteln. Wir können dies aber nicht in allen Fällen garantieren. Falls keine Note nachermittelt werden kann, ist entweder eine Anerkennung mit Note 4,0 oder ein Verzicht auf die Anerkennung möglich.
Bei Anglistik-internen Studiengangwechseln genügt es, wenn Sie uns ohne Vorlage weiterer Unterlagen über das Kontaktformular anschreiben, bitte unter Angabe der Information, von welchem in welchen Studiengang Sie wechseln möchten.
Bitte beachten Sie, dass Sie in der Regel auch bei einem Anglistik-internen Fachwechsel bzw. Einschreibung in einen Doppelstudiengang mit zwei anglistischen Studiengängen für die meisten anglistischen Studiengänge einen gültigen Bescheid über das bestandene Eignungsfeststellungsverfahren bzw. Master-Eignungsverfahren vorlegen müssen. Sollten Sie von einem nicht EFV-pflichtigen Studiengang in einen EFV-pflichtigen Studiengang wechseln wollen, müssen Sie sich also fristgerecht für das EFV bewerben. Sollten Sie das EFV (nicht den freiwilligen C-Test!) bereits zu einem früheren Zeitpunkt bestanden haben, dann stellt Ihnen die EFV-Koordination gerne einen aktualisierten Eignungsbescheid aus.
Wenn Sie sich in ein Doppelstudium mit zwei anglistischen Studiengängen eingeschrieben haben, dann melden Sie sich bitte regelmäßig (mindestens einmal im Semester) bei der Fachstudienberatung Anglistik, um ihre Semesterplanung und semesterweise "Queranerkennungen" von Leistungen zu besprechen.
Gerne beraten wir Sie bereits bei der Planung Ihres Auslandsaufenthalts/bei der Wahl Ihrer Kurse an der Gastuniversität bzgl. möglicher Anerkennungen von dort zu erbringenden Leistungen. Bei Austauschen über ERASMUS+ ist eine solche Beratung im Rahmen der Erstellung eines Learning Agreements (PDF, 299 KB) sogar obligatorisch.
Wie Sie nach Ihrer Rückkehr vorgehen müssen, um Ihre Leistungen aus dem Auslandsstudium anerkannt zu bekommen, können Sie auf dem Merkblatt zur Leistungsanerkennungen aus dem Ausland (PDF, 207 KB) nachlesen.