Prüfungen
Der Masterstudiengang Film- und Medienkultur-Forschung sieht als forschungsorientierter Studiengang vor allem solche Prüfungen vor, die wissenschaftstypischen Kommunikationsformen entsprechen: forschungsorientierte Hausarbeiten, ein Exposé für eine geplante Forschungarbeit, einen Vortrag mit Diskussion als mündliche Prüfung oder ein Thesenpapier zu einem Vortrag, die Masterarbeit mit Disputation. Wenn es für ein Modul in der Prüfungs- und Studienordnung mehrere Prüfungsformen gibt, dann wählt die/der Prüfende eine Form aus und gibt diese zu Beginn der entsprechenden Lehrveranstaltung bekannt.
Die Endnote des Studiums errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der nach ECTS-Punkten gewichteten Modulnoten (vgl. Prüfungs- und Studienordnung (kurz: PStO) §21). Der Master gilt als bestanden, wenn alle 120 ECTS-Punkte erbracht wurden.
Rechtsverbindlich ist die amtlich veröffentlichte Studien- und Prüfungsordnung (PDF, 135 KB).
Prüfungen im Master FMK
Die Prüfungen im Master FMK werden mit Ausnahme der Masterarbeit/Disputation zur entsprechenden Anmeldefrist über das Campusmanagementsystem LSF angemeldet. Diese Frist veröffentlicht das Prüfungsamt regelmäßig unter der Rubrik Termine.
Eine Prüfung, die nicht bestanden wurde, kann – mit Ausnahme von Masterarbeit, Disputation und ggf. Prüfungen im Profilbereich – beliebig oft wiederholt werden. Sollte eine Prüfung zweimal nicht bestanden worden sein, besuchen Sie bitte die Fachstudienberatung.
Alle Prüfenden bieten in den Sprechstunden eine detaillierte Nachbesprechung der Prüfungen an – bitte sprechen Sie die Prüfenden darauf an und nehmen Sie diese Gelegenheit für ein qualitatives Feedback unbedingt wahr. Aus einer Note wie bspw. 1,7 oder 3,3 können Sie nicht ablesen, was Sie in der nächsten Prüfung anders, vielleicht besser machen könnten (bzw. was Sie in einer Prüfung besonders gut gemacht haben).
Anrechnungen von Prüfungsleistungen besprechen Sie bitte mit der Studiengangskoordination.
Fakultät für Geschichts- und Kunstwissenschaften
Vertretung der Professorinnen und Professoren
Fakultät für Sprach- und Literaturwissenschaften
Vertretung der Professorinnen und Professoren
Gültig ab Januar 2024
Seminararbeiten
Die Module P1-P4 schließen mit einer forschungsorientierten Seminararbeit, die im Forschungsseminar geschrieben wird. Sie umfasst ca. 45.000 Zeichen – Abweichungen in einem gewissen Rahmen sind möglich, bitte sprechen Sie dazu immer mit der/dem Prüfenden.
Eine forschungsorientierte Seminararbeit ist dadurch gekennzeichnet, dass sie eine möglichst eigenständige und forschungsorientierte Fragestellung, die Dokumentation einer umfassenden Recherche sowie die intensive Bezugnahme auf den aktuellen Forschungsstand und die kritische Auseinandersetzung damit zeigt (vgl. PStO §18). Die Note, die Sie in diesen Seminararbeiten bekommen, bezieht sich immer auf das gesamte Modul und ist damit immer volle 15 ECTS wert.
Thesenpapier / Mündliche Prüfung
Das Modul P5 "Planung und Durchführung einer Fachtagung" schließt in der Praxis mit einem Vortrag auf der studentischen Tagung, die eine Kursgruppe selbst organisiert. Die Prüfungsform ist entweder ein Thesenpapier zum Vortrag oder der Vortrag selbst im Sinne einer mündlichen Prüfung. Die mündliche Prüfung hat 15-30 Minuten – sie umfasst den Vortrag und eine anschließende Diskussion mit dem/der PrüferIn. Das Thesenpapier umfasst ca. 12.000 Zeichen und es fasst im Rahmen einer der Präsentation eines fachwissenschaftlichen Gegenstandes die wesentlichen Punkte der Thematik in einem sachlich angemessenen Umfang zusammen (vgl. PStO §18).
Exposé
Im Modul P6 wird ein Forschungsvorhaben (in der Regel die Masterarbeit) vorbereitet. Dieses Forschungsvorhaben wird in Form eines Exposés geprüft, das 15.000 bis 25.000 Zeichen umfasst. Es soll den Nachweis erbringen, dass Sie in fundierter Weise eigenständig Forschungsfragen und Thesen zu deren Beantwortung entwickeln können und dabei auch die Möglichkeiten, Konsequenzen und Grenzen des Vorhabens sowie die Möglichkeiten einer Förderung des Vorhabens reflektieren (vgl. PStO §18).
Masterarbeit
Die Masterarbeit wird in der Regel als vorletzte Prüfung absolviert, nur noch gefolgt von der Disputation. In ihr werden die Kompetenzen geprüft, die im Laufe der vorangegangenen Module und Prüfungen erworben wurden, denn sie soll zeigen, dass Sie zu einer eigenständigen wissenschaftlichen Problembearbeitung in der Lage sind (vgl. PStO §14). Die Masterarbeit umfasst ca. 150.000 Zeichen. Sie kann einmal im Semester angemeldet werden (Fristen veröffentlicht das Prüfungsamt) und dauert 20 Wochen. Die Anmeldung findet über den/die Prüfenden statt, die/der das Anmeldeformular, an das Prüfungsamt weiterleitet. Über das genaue Procedere informiert das Prüfungsamt, dort finden Sie auch das Anmeldeformular. Es empfiehlt sich, dass Sie sich frühzeitig (etwa 3 Monate vor dem Anmeldetermin) mit der Wunschprüferin/dem Wunschprüfer in Verbindung setzen.
Der Prüfungsausschuss hat folgende PrüferInnen bestellt (Stand 2026):
Sollten Sie die Masterarbeit bei einem/einer Prüfenden schreiben wollen, die/der nicht bestellt ist, nehmen Sie bitte frühzeitig (3-6 Monate vor der Anmeldung) mit der Studiengangskoordination auf.
Disputation
Die Disputation bezieht sich auf die Masterarbeit und deren Kontexte. Sie dauert ca. 30 Minuten und kann stattfinden, wenn die Masterarbeit als bestanden bewertet ist. Eine gesonderte Anmeldung beim Prüfungsamt oder über LSF ist nicht notwendig, der Termin kann direkt zwischen der Kandidatin/dem Kandidaten und der/dem Prüfenden abgestimmt werden.
Die Prüfungen im Profilbereich folgen dem Grundsatz dieses Wahlpflichtbereichs, dass die einspeisenden Fächer die Regeln festlegen (grundsätzliche Informationen zum Profilbereich finden Sie hier). Das bedeutet, alle Fragen zu Prüfungen im Profilbereich müssen mit den Fächern, deren Module Sie studieren, geklärt werden. Zuständig für alle Probleme sind auch die jeweils zuständigen Prüfungsausschüsse dieser Fächer. Anrechungen von Prüfungsleistungen für Module aus dem Profilbereich übernehmen die zuständigen StudiengangskordinatorInnen dieser Fächer.