Prüfungen
Studiengänge sind dann abgeschlossen, wenn alle Prüfungen lt. der jeweiligen Prüfungs- und Studienordnung (PStO) erbracht worden sind. Die PStOs regeln nicht nur die Anzahl der Prüfungen, sondern auch deren Form. Und die wiederum orientiert sich an dem wissenschaftlichen Gegenstand des jeweiligen Faches. In unserem Fall also an der Germanistik und ihren Teilfächern.
Nun ist die Germanistik nicht nur geistes- und kulturwissenschaftliches Fach, sondern zunächst Literatur- und Sprachwissenschaft. Sprache und Text sind ihr sowohl Untersuchungsgegenstand als auch Instrument, um diesen Gegenstand zu untersuchen: Während wir also Sprache untersuchen, produzieren wir Sprache, während wir Texte untersuchen, produzieren wir Texte. Unser Material und Instrument sind allein Buchstaben und Texte. Die Aufmerksamkeit auf Sprache und Text ist daher besonders hoch.
Für unsere Prüfungskultur ergibt sich daraus: "Klausur" und -- vor allem -- "Seminararbeit" sind die dominanten Prüfungsformen:
Für alle Prüfungen ist eine Anmeldung verpflichtend, sonst kann die Leistung verfallen. Die Anmeldefristen werden beim Prüfungsamt und im Vorlesungsverzeichnis angegeben. Sie liegen meist in der zweiten Hälfte der Vorlesungszeit.
Die Prüfungsanmeldung für Modul-/Modulteilprüfungen erfolgt online über LSF. Eine Anleitung dazu findet sich auf den Seiten der Universitätsverwaltung.
Wichtige Informationen auf einen Blick
Die Anmeldung der Bachelor- und Masterarbeiten erfolgt nicht über LSF, sondern mit einem Formular, das von der Kandidatin/dem Kandidaten an die Prüferin/den Prüfer weitergeleitet wird und von diesem innerhalb der Anmeldefrist an das Prüfungsamt PAGS übermittelt wird. Die Anmeldefristen werden jedes Semester beim Prüfungsamt veröffentlicht. Die Disputation (nur BA Germanistik) findet nur nach Absprache mit der Prüferin/dem Prüfer statt.
Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen für die Anmeldung der Bachelorarbeit, finden sich im gesonderten Informationsblatt zur Abschlussphase. In den Masterstudiengängen Germanistik gibt es keine Zulassungsvoraussetzung für die Anmeldung der Masterarbeit.
Anmeldung der Bachelor-/Masterarbeit
Anmeldung Schritt für Schritt
Anmeldung der Disputation (nur Bachelor Germanistik)
Die Prüfungs- und Studienordnungen der Germanistik regeln, dass bestimmte Entscheidungen im Zusammenhang mit Prüfungen vom zuständigen Prüfungsausschuss getroffen werden. Sollten Sie mit dem Prüfungsausschuss in Kontakt treten wollen, ist dies ausschließlich nach vorheriger Absprache und mit Weg über das Prüfungsamt PAGS möglich. Bitte wenden Sie sich dort an die zuständige Sachbearbeitung für Ihren Studiengang.
Für Seminararbeiten können Sie sich an diesem Deckblatt (DOCX, 85 KB) orientieren.
Die Anmeldung zum Staatsexamen erfolgt ausschließlich bei der Außenstelle des Prüfungsamtes für alle Lehrämter an öffentlichen SchulenDort gibt es auch alle notwendigen Vordrucke für die Schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit). Weitere Informationen zur Schriftlichen Hausarbeit gibt es im Münchener Zentrum für Lehrerbildung.
Um in einem Modul einen Leistungsnachweis zu erwerben, muss eine in der entsprechenden Prüfungs- und Studienordnung dafür vorgesehene Leistung erbracht werden. Wenn es verschiedene Prüfungsformen zur Wahl gibt, legt die/der Prüfende die Prüfungsform mit und informiert zu Beginn der Lehrveranstaltung darüber. Die Prüfenden informieren auch über die Prüfungs- oder Abgabetermine sowie über weitere Details zum Leistungsnachweis.
Sobald die Bewertung der Prüfung abgeschlossen ist, kann die Note in LSF eingesehen werden. Sie erscheint dann automatisch in Ihrem Kontoauszug (Notenspiegel/Transcript). Solange die Leistung von der/dem Prüfenden noch nicht in LSF verbucht wurde, wird der Kurs im Kontoauszug als „AN″ (Angemeldet) vermerkt. Bitte sehen Sie unbedingt von Nachfragen vor dem Ablauf der Notenverbuchungsfrist (in der Regel am Montag vor Vorlesungsbeginn des auf die jeweilige Prüfung folgenden Semesters) ab!
Ob ein Leistungsnachweis in einem Modul bzw. Modulteil benotet oder nicht benotet wird, entnehmen Sie bitte den entsprechenden Studienplänen des betreffenden Studiengangs oder der entsprechenden Prüfungs- und Studienordnung.
Da kann verschiedene Gründe haben:
Eine Prüfungsanmeldung in einem Modul ist nur möglich, wenn frühere Prüfungsversuche abgeschlossen sind.
Wenn die Prüfung aus einem früheren Semester noch angemeldet ist und nicht abgeschlossen wurde, ist das Modul in Ihrem Notenspiegel noch mit "AN" gekennzeichnet, also "angemeldet". Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall den/die Prüfende des früheren Semesters und bitten Sie darum, dass dem Prüfungsamt mitgeteilt wird, dass hier noch ein Prüfungsergebnis eingetragen werden muss (bspw. dass die Prüfung nicht bestanden wurde, weil keine Hausarbeit abgegegen wurde/Sie nicht an der Prüfung teilgenommen haben).
Die Prüfungsanmeldung zu einem Wahlpflichtmodul ist verbindlich, ein einmal zur Prüfung angemeldetes Wahlpflichtmodul muss abgschlossen werden.
Ein Beispiel: Sie können in Ihrem Studiengang zwischen einem Modul der NdL und der Linguistik auswählen. In einem früheren Semester haben Sie sich im Modul der NdL zur Prüfung angemeldet, haben dann aber die Prüfung nicht bestanden (bspw. weil keine Hausarbeit abgegeben wurde oder die Note nicht für das Bestehen ausreichend war). In diesem Fall muss zwingend im selben Wahlpflichtmodul die Prüfung wiederholt und abgeschlossen werden. In diesem Beispiel wäre ein nachträglicher Wechsel in die Linguistik nach dem ersten Prüfungsversuch nicht mehr möglich.
Bitte beachten Sie dabei immer auch die Regeln zur Wiederholung einer Prüfung (bspw. beliebig oft oder einmal zum nächsten regulären Termin) – genauere Informationen dazu finden Sie in den Infoblättern Ihres Studiengangs und natürlich in der entsprechenden Prüfungs- und Studienordnung.