Beurlaubung vom Studium
Studierende, die aus wichtigen Gründen an einem ordnungsgemäßen Studium gehindert sind, können in der Regel bis zu sechs Semester vom Studium beurlaubt werden.
Studierende, die aus wichtigen Gründen an einem ordnungsgemäßen Studium gehindert sind, können in der Regel bis zu sechs Semester vom Studium beurlaubt werden.
Informationen zur Beurlaubung vom Studium auf der zentralen Seite der LMU.