Studieren im Ausland

Im Studium der AVL werden Sie sich mit verschiedenen Sprach- und Kulturräumen beschäftigen. Dementsprechend nahe liegt es, eigene Auslandserfahrungen zu sammeln. Das Institut für AVL bietet dazu eigene Austauschprogramme mit Universitäten in London und Paris an. Über andere Erasmus- und vergleichbare Programme haben Sie zudem die Möglichkeit, sich an vielen weiteren Universitäten weltweit zu bewerben. Neben dem Studium werden auch Praktika im Ausland gefördert. Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte an die Beratungsstellen für Auslandsstudium.

Machen Sie sich frühzeitig Gedanken darüber, wohin Sie gehen möchten. Die Orte der vom Institut selbst eingerichteten Austauschprogramme, London und Paris, wurden gewählt, weil die englisch- und die französischsprachige Literatur zwei der wichtigsten Schwerpunkte der hiesigen Lehre bilden. Dies schränkt aber Ihre Entscheidung nicht ein, die vor allem von Ihren Sprachkenntnissen, den Kosten und den Studienmöglichkeiten abhängt. Hier können Sie nach Partnerhochschulen der LMU suchen: Datenbank Partneruniversitäten.

Im Regelfall müssen Sie in der Lage sein, in der jeweiligen Landessprache Ihres Gastlandes zu studieren. Ausnahmen sind bei einigen rein englischsprachigen Studiengängen etwa in skandinavischen Ländern möglich; in allen anderen Fällen müssen Sie jedoch bereits bei der Bewerbung entsprechende Sprachkenntnisse verfügen und spätestens bei Antritt des Auslandsstudiums entsprechende Sprachniveaus nach dem Europäischen Referenzrahmen wie z.B. TOEFL, IELTS, DELF oder DALF nachweisen. Die genauen Voraussetzungen variieren und sollten in jedem Fall frühzeitig mit Claudia Agne abgeklärt werden. Wer einen Auslandsaufenthalt längerfristig plant, kann auch im Vorfeld Sprachkurse besuchen, etwa im Rahmen der "Geisteswissenschaftlichen Schwerpunkte" oder des Nebenfachs Sprache, Literatur, Kultur (SLK).

Klären Sie bei der Planung nicht zuletzt, ob die in Frage kommende Hochschule zu Ihren Interessen und Studienschwerpunkten passt. Besuchen Sie deren Internetauftritt und verschaffen Sie sich einen Eindruck von ihrem Lehrveranstaltungsangebot.

Informationen zu Auslandspraktika

Den einen richtigen Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt gibt es nicht. Ob Sie sich für einen Aufenthalt in der Mitte Ihres BA-Studiums oder erst gegen Ende entscheiden, hängt von Ihren Studienplänen sowie der Art und der Dauer des Aufenthaltes ab. In jedem Fall sollten Sie bereits Grundlagen des Studienfachs erworben haben und sich genug Zeit für die Planung Ihres Aufenthalts nehmen. Es gibt Studierende, die bereits im 3. oder 4. Semester ins Ausland gehen, andere planen erst im Masterstudium einen längeren Auslandsaufenthalt ein oder gehen sogar zweimal ins Ausland. Wann der geeignete Zeitpunkt für Ihren Aufenthalt ist, sollten Sie daher mit der Fachstudienberatung absprechen.

Die Vorbereitung eines Auslandsaufenthaltes von der Suche nach einem geeigneten Platz, über die Bewerbung bis hin zum Abreisetag nimmt für einen Erasmus-Austausch ungefähr ein Jahr, für ein Auslandspraktikum ungefähr ein halbes in Anspruch.

Die typische Dauer eines Auslandsaufenthalts beträgt zwischen einem Semester und einem Jahr. Beachten Sie bitte, dass die Einteilung des Jahres in Semester (oder Trimester) nicht überall gleich gestaltet ist und die Vorlesungszeiten an der Gastuniversität sich mit denjenigen in München überschneiden können.

Bei sehr straffer Planung ist es möglich, mit einem Auslandsaufenthalt die Gesamtstudiendauer nicht zu verlängern. Sie können und sollten sich jedenfalls für die Dauer dieses Aufenthalts an der LMU beurlauben lassen, so dass dieser nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet wird. Wenn Sie unmittelbar nach Rückkehr aus dem Ausland Ihre (BA- oder MA-) Abschlussarbeit schreiben wollen, ist es wahrscheinlich notwendig, schon während des Auslandsaufenthaltes oder während eines Heimaturlaubs Kontakt zu Lehrenden für eine mögliche Betreuung zu knüpfen.

Die genauen Bewerbungsmodalitäten hängen stark von den einzelnen Auslandsprogrammen ab. Studierende, die sich für einen Austausch im Rahmen des Programms Erasmus+ bewerben möchten, bewerben sich beispielsweise direkt über die Erasmus-Programmbeauftragte des Fachbereichs (vgl. den folgenden Unterpunkt). Welche Unterlagen, Motivationsschreiben, Sprachzertifikate etc. benötigt werden, sollte also frühzeitig abgeklärt werden. Hinweise zur Bewerbung für die verschiedenen Programme finden Sie auch auf der Homepage des Referats Internationale Angelegenheiten.

Für die finanzielle Förderung bestehen ebenfalls zahlreiche Möglichkeiten. Wer etwa einen Studienaustausch oder ein Praktikum im europäischen Ausland absolvieren möchte, kann sich für Erasmus+ bewerben. Studiengebühren und ein länderspezifischer Zuschuss zu den Lebenskosten werden dann übernommen. (Zu den vom Institut selbst organisierten Austauschprogrammen vgl. den folgenden Unterpunkt). Auch wer BaFög erhält, kann sich für eine zusätzliche Förderung bewerben. Auch dazu finden Sie Informationen beim Referat Internationale Angelegenheiten, beispielsweise zum Auslandsstipendienprogramm PROSALMU.

Das Institut für Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft der LMU München unterhält Programme zum Studierendenaustausch mit dem Department of German des King’s College, University of London, sowie mit der U.F.R. de Littérature française et comparée der Sorbonne Université. Der Austausch wird im Rahmen des Programms Erasmus+ mit einem monatlichen Mobilitätszuschuss sowie der Übernahme von Studiengebühren gefördert. Der Aufenthalt erstreckt sich in der Regel auf ein volles akademisches Jahr (ohne Ferien ungefähr zehn Monate), kann nach Absprache aber auch auf ein Semester (vier bis fünf Monate) beschränkt werden. Fachliche Informationen dazu erhalten Sie bei der Institutsberatung für Auslandsstudien.

Voraussetzung für eine Bewerbung ist in der Regel das erfolgreiche Hauptfach-Studium im BA- oder MA-Studiengang Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft. Für Studierende anderer Fächer stehen jedoch häufig Restplätze zur Verfügung, die im Rahmen des fakultätsinternen Nachrückverfahrens von Ende Januar bis etwa September direkt über die Fakultät vergeben werden; darüber kann Claudia Agne Auskunft erteilen. Jede/r LMU-Studierende kann pro Studiengang insgesamt zwölf Monate am Erasmus-Programm teilnehmen.

Die Auswahl der Geförderten wird auf der Grundlage der schriftlichen Bewerbung und eines persönlichen Gesprächs mit zwei Institutsmitgliedern (teilweise in der Sprache des jeweiligen Gastlandes) getroffen. Entscheidend für die Auswahl sind insbesondere die bisherigen Studienleistungen, ein erkennbarer Studienschwerpunkt, der während des Aufenthalts im Gastland weiter vertieft werden soll, sowie gute Kenntnisse der jeweiligen Landes-Sprache und -Kultur.

Die Onlinebewerbung für das jeweils folgende Sommer-und/oder Wintersemester muss bis zum 15. Januar des entsprechenden Jahres über das ERASMUS Bewerbungsportal des Referats für Internationale Angelegenheiten eingereicht werden. Folgende zusätzlich einzureichende Unterlagen werden in das Bewerbungsportal hochgeladen:

  • Bewerbungsschreiben, das die Motivation für den Auslandaufenthalt erkennen lässt
  • tabellarischer Lebenslauf
  • LSF Notenspiegel aller Fächer und Nebenfächer, bei Masterstudierenden zusätzlich das B.A. Zeugnis
  • Nachweis der jeweils einschlägigen Sprachkenntnisse (z.B. durch Abitur, Sprachprüfung, Teilnahmebestätigung von Sprachkursen, Bestätigung von LMU- Sprachdozenten/-innen)
  • zusätzliche Nachweise, wie z.B. Praktikumszeugnisse

Wer im Ausland studieren möchte, sollte vorher klären, welche Kurse an der Gasthochschule angeboten werden und diese in ein 'Learning Agreement' eintragen, das von einem Institutsmitglied abgezeichnet werden muss. Die meisten der im Ausland erbrachten Leistungen werden nach der Rückkehr entsprechend der Bestimmungen der Lissabon-Konvention durch das Institutssekretariat anerkannt. Da allerdings auch eine gewisse Gleichwertigkeit der Prüfungsform gegeben sein muss, müssen bei der Anerkennung von ECTS-Punkten für diejenigen Module in den Studiengängen der AVL, in denen Seminararbeiten gefordert werden, ebensolche auch für die entsprechende Veranstaltung im Ausland verfasst werden. Dies sollte im Vorhinein mit einem Mitglied des Instituts abgesprochen werden. Die Anerkennung erfolgt in diesen Fällen unter Vorlage der entsprechenden Seminararbeit durch den Institutsvorstand .