MA-Studeingang Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft

Diagramm Studienverlauf MA
© AVL

In allen Studiengängen der AVL müssen die meisten nicht-bestandene Prüfungen im darauffolgenden Semester wiederholt und bestanden werden, da sonst eine Exmatrikulation droht.

Die Bewerbung für den Master-Studiengang Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft erfolgt direkt an das Institut (nicht über das Bewerbungsportal der LMU), das in einer aus seinen Mitgliedern zusammengestellten Auswahlkommission über die Aufnahme entscheidet. Das Studium kann zum Wintersemester (Bewerbungsfrist 15. Juli) oder Sommersemester (Bewerbungsfrist 15. Januar) aufgenommen werden.

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Bachelor-Abschluss im Fach Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft oder gleichwertiger Abschluss des Erststudiums in einem verwandten Fach mit Mindestnote 2,3
  • sehr gute Sprachkenntnisse in Deutsch, mündlich und schriftlich
  • lektürefähige Sprachkenntnisse in Englisch und einer weiteren Sprache
  • Teilnahme am Bewerbungsverfahren

Zur Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Nachweis über den Erwerb der Hochschulreife (Abiturzeugnis), in Kopie, gegebenenfalls mit amtlicher Übersetzung
  • Hochschulzeugnisse (BA oder Verwandtes), gegebenenfalls mit amtlicher Übersetzung
  • Transcript of Records (Auflistung aller erbrachten Studienleistungen)
  • Ein Aufsatz im Umfang von 2 bis 3 Seiten, in dem Sie Ihr Interesse und Ihre Voraussetzungen für ein Studium im Master-Studiengang Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft darlegen. Aus diesem Aufsatz müssen Ihre Sprachkenntnisse sowie der Stand Ihrer Kenntnisse der in diesen Sprachen verfassten Literaturen hervorgehen. Falls Sie noch keinen Abschluss in AVL haben, beschreiben Sie bitte Ihre fachlichen Voraussetzungen (akademische Abschlüsse und sonstige Qualifikationen) für ein solches Studium; haben Sie im BA-Studium zusammenhängende schriftliche Arbeiten verfasst, aus denen eine Beschäftigung mit literarischen Texten in mehreren Sprachen sowie grundlegenden literaturtheoretischen Fragen hervorgeht? Falls Sie einen Abschluss in AVL haben, nennen Sie bitte die Schwerpunkte bzw. Richtungen, die Sie zu vertiefen planen. Nennen Sie bitte auch einen möglichen Schwerpunkt, den Sie im Rahmen des Profilbereichs (vgl. den entsprechenden Unterpunkt) setzen wollen. Bitte fügen Sie eine Erklärung bei, dass Sie den Aufsatz selbstständig verfasst haben.
  • Zusammenfassung Ihrer Abschlussarbeit aus dem Erststudium (max. 2 Seiten)
  • Sprachnachweise (Angaben zu den Sprachkenntnissen mit ohnehin vorhandenen Nachweisen)
  • Nachweis der Deutschkenntnisse(sofern dieser nicht aus aus dem Zeugnis der Hochschulreife hervorgeht)
  • Bewerbungsbogen für MA (DOCX, 18 KB)

Alle Unterlagen sind bis zum 15. Januar bzw. 15. Juli in zweifacher Ausfertigung (zwei identische Bewerbungen jeweils im Heftstreifen geheftet ohne Mappe, nicht einzelne Blätter doppelt hintereinander) zu senden an:
Ludwig-Maximilians-Universität
Institut für Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft
z. Hd. Frau Lorscheid
Schellingstraße 3
80799 München

Bitte füllen zusätzlich zu Ihrer postalischen Bewerbung auch dieses Kontaktformular aus.

Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland müssen sich zusätzlich direkt beim Referat Internationale Angelegenheiten der LMU bewerben:
Studienbewerbung für ausländische Bewerberinnen und Bewerber

Die Zu- bzw. Absage erfolgt zeitnah. Eine Zusage kann, besonders bei Studierenden, die keinen BA in AVL haben, mit obligatorischen Auflagen versehen werden, die überwiegend bereits im 1. Semester zu erfüllen sind.

Für weitere Informationen oder bei Fragen, wenden Sie sich bitte and die Fachstudienberatung.

Der Master (MA)-Studiengang ist auf vier Semester angelegt, in deren Verlauf 120 ECTS-Punkte zu erwerben sind. Er umfasst das Hauptfach Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft, für das etwa 3/4 der Arbeitszeit (bzw. 90 ECTS-Punkte) zu rechnen sind, sowie den Gemeinsamen Geistes- und Sozialwissenschaftlichen Profilbereich (GGSP), der an der Stelle eines Nebenfachs steht und für den etwa 1/4 der Arbeitszeit (bzw. 30 ECTS-Punkte) zu rechnen ist.

Im Hauptfach AVL sind sechs Pflichtmodule (im Umfang von 78 ECTS-Punkten) sowie Wahlpflichtmodule (im Umfang von 12 ECTS-Punkten) zu absolvieren. Für den Erwerb von ECTS-Punkten ist die regelmäßige, aktive und vorbereitete Teilnahme an verschiedenen, teilweise aufeinander aufbauenden Lehrveranstaltungen notwendig, zu denen Sie sich im Vorfeld über die Plattform lsf anmelden müssen. Alle Lehrveranstaltungen sind einem oder mehreren Modul(en) zugeordnet und werden mit einer Prüfung (Hausarbeit, Essay, Klausur oder mündliche Leistung) abgeschlossen, zu der Sie sich während der Vorlesungszeit auf der gleichen Plattform bis zu einem bestimmten Termin gesondert anmelden müssen. Sie nehmen im Regelfall zwei Semesterwochenstunden (SWS) in Anspruch. Die obenstehende Übersicht zum Studienverlauf wird in diesem und den folgenden Gliederungsabschnitten erläutert und mit einigen Beispielen von Lehrveranstaltungen illustriert. Kleinere Abweichungen vom idealtypischen Verlauf sind möglich, sollten aber besonders im 1. Semester vermieden werden. Bitte besuchen Sie im Laufe Ihres Studiums ausreichend viele Veranstaltungen von Lehrenden, die für die Betreuung Ihrer Abschlussarbeit berechtigt sind, um dafür dann ausreichend Möglichkeiten und Kontakte zu haben (vgl. dazu unten, Abschluss/MA-Arbeit).

Den Schwerpunkt des Arbeitsaufwandes bilden insgesamt fünf Seminare, von denen drei mit einer Hausarbeit abgeschlossen werden. Im 1. Semester ist obligatorisch das Seminar "Orientierung in der methodischen Vielfalt der AVL" (P 1) zu besuchen und mit einer Hausarbeit abzuschließen. Die weiteren vier Seminare, die idealtypisch vom 2. bis zum 3. Semester besucht werden (P 3 und 4, wobei der Besuch im Falle einer Zusage ohne Auflagen auch schon im 1. Semester begonnen werden kann), sind nach den beiden Teilbereichen Theorie und Analyse heuristisch aufgeteilt, innerhalb welcher wiederum jeweils zwei Stufen angesetzt werden (Grundlegende bzw. Spezifische Fragestellungen). Ein Beispiel für ein Seminar aus dem Bereich Theorie ist "Kritische Theorien", eines aus dem Bereich Analyse "Sprache, Schrift und Raum in Marcel Proust, A la recherche du temps perdu". Auf jeder dieser Stufen ist jeweils die aktive Teilnahme an zwei Seminaren verpflichtend, von denen eines mit einer Hausarbeit abgeschlossen wird. Hausarbeiten müssen im Regelfall in der vorlesungsfreien Zeit direkt im Anschluss an das entsprechende Seminar verfasst werden; allgemeine Hinweise zum Schreiben und zur formalen Gestalt dieser Arbeiten finden Sie hier.

Die Wahl weiterer Veranstaltungen im 1. oder ausnahmsweise 2. Semester (WP 1-7) richtet sich vor allem daran aus, ob Ihnen bei der Zulassung zum Studium Auflagen erteilt wurden, und, falls ja, welche. Studierenden, die den BA-Einführungskurs im Rahmen des Erststudiums noch nicht absolviert haben, werden im Regelfall WP 1 zugeteilt. In anderen Fällen machen wir unter Umständen Auflagen zur Wahl von WP 2 oder WP 3. Falls keine Auflagen erteilt werden, können im Modul WP2/3 statt eines Seminars auch zwei Lektürekurse (mit jeweils 3 ECTS-Punkten) absolviert werden. Im Modul WP 4-7 kann statt eines Sprachkurses (mit 2SWS) auch ein Lektürekurs (3 ECTS-Punkte) besucht werden.

Vorlesungen (P 2) vertiefen Kenntnisse in spezifischen Bereichen des Fachs; ihre Themen sind von den Forschungsinteressen der Vortragenden geprägt (z.B: "Pathos: Poetik, Rhetorik, Ästhetik" oder "Erinnerung, Politik und Komplizenschaft: Totalitarismen in den Gegenwartsliteraturen Mittel- & Osteuropas").

Die abschließende Master-Arbeit wird idealiter im 4. Semester angefertigt, aber bereits zu Beginn des 3. vorbereitet (vgl. den folgenden Unterpunkt).

Das letzte Semester Ihres Studiums, idealtypisch also das 4., sollte nahezu ausschließlich Ihrer Abschlussarbeit (P 5 mit insg. 30 ECTS-Punkten) sowie deren Disputation (P 6.2) gewidmet sein; das Kolloquium (P 6.1) begleitet die Schreibphase. Daneben kann noch eine letzte Vorlesung besucht werden (P 2.1 oder 2.2) – zum Zeitpunkt der Anmeldung zur MA-Arbeit sollten aber alle Seminare absolviert und die letzte Hausarbeit nahezu fertiggestellt sein.

Die Vorbereitung des Abschlusses beginnt mit der Wahl eines Themas für die Abschlussarbeit (P 5) im Austausch mit einer/m Betreuer/-in und muss bereits in der ersten Hälfte des vorausgehenden (idealtypisch also des 3.) Semesters eingeleitet werden, d.h. bis Dezember bei geplantem Abschluss im kommenden Sommer-, bis Juni bei geplantem Abschluss im kommenden Wintersemester. Beachten Sie bitte, dass die Hochschullehrenden nur während der Vorlesungszeiten regelmäßige Sprechstunden anbieten. Zur Betreuung und Begutachtung von Abschlussarbeiten sind alle Hochschullehrer/-innen des Instituts einschließlich der kooptierten, der außerplanmäßige Professor, die Privatdozenten/-innen sowie die promovierten bzw. habilitierten Mitglieder des Mittelbaus am Institut berechtigt. Informationen über diese Personen erhalten Sie auf den Personenseiten. Lehrbeauftragte sind nicht zur Betreuung von Abschlussarbeiten berechtigt. Falls Sie bei der Suche auf Schwierigkeiten treffen sollten, so wenden Sie sich bitte an die planmäßigen Professoren/-innen. Weitere Fragen werden bei einer Informationsveranstaltung zu Abschlussprüfungen beantwortet, die Sie ebenfalls bereits in dem Semester besuchen sollten, das dem Abschluss vorausgeht (also ungefähr im November bei geplantem Abschluss im folgenden Sommersemester bzw. ungefähr im Mai bei geplantem Abschluss im folgenden Wintersemester).

Die Anmeldung der Arbeit erfolgt, nach der definitiven Absprache des Themas, durch die/den Betreuer/-in, gegen Ende des Semesters, das dem Schreiben vorausgeht, d.h. im März für das folgende Sommer-, im September für das folgende Wintersemester); der genaue Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben. Bitte bringen Sie zur definitiven Absprache der Anmeldung das ausgefüllte (aber in der Themazeile noch leergelassene) Anmeldeformular für das Prüfungsamt sowie dasjenige für die interne Anmeldung (PDF, 19 KB) mit.

Von diesem Zeitpunkt an haben Sie 22 Wochen Zeit zur Verfertigung Ihrer ca. 70 Seiten umfassenden MA-Arbeit. Allgemeine Hinweise zum Schreiben und zur formalen Gestalt der Arbeit finden Sie hier . Die Arbeit muss in zwei gebundenen Exemplaren beim Prüfungsamt abgegeben werden. Wird die Arbeit mit 'ausreichend' oder besser bewertet, so ist die Arbeit angenommen. Für eine angenommene MA-Arbeit werden 30 ECTS-Punkte vergeben. Bei Nichtbestehen kann die Masterarbeit einmal zum nächstmöglichen Termin (mit einem neu auszuhandelnden Thema) wiederholt werden.

Die Schreibphase wird von einem Kolloquium (P 6.1) begleitet, in dessen Rahmen Sie Ihre Arbeit vorstellen und mit den anderen Studierenden im Abschlussmodul sowie teilnehmenden Lehrenden diskutieren. Das Kolloquium findet als Blockveranstaltung im Mai/Juni (bei Abschluss im Sommersemester) bzw. November/Dezember (bei Abschluss im Wintersemester) statt; der genaue Termin wird einige Monate zuvor bekanntgegeben. Verabreden Sie vor der Festsetzung des Termins keine anderen verbindlichen Termine für diesen Zeitraum und planen Sie Vorbereitungszeit für die Bereitstellung eigener Materialien sowie für die Lektüre der Materialien der anderen Studierenden ein. Zum Kolloquium werden Sie automatisch eingeladen, nachdem Sie sich zur MA-Arbeit angemeldet haben; im Vorfeld erhalten Sie ausführliche Anweisungen zur Vorbereitung und zum Ablauf des Kolloquiums.

Einige Wochen nach Abgabe der Arbeit findet, soweit diese angenommen wurde, die 30-minütige Disputation Ihrer Arbeit (P 6.2) statt, bei der Sie Ihre Arbeit im nicht-öffentlichen Gespräch mit Ihrer/m Betreuer/-in und in Anwesenheit einer beisitzenden Person noch einmal kurz vorstellen, um sie dann ausgehend von Fragen zu diskutieren bzw. gegen mögliche Einwände zu verteidigen. Die Absprache des Termins und des genauen Ablaufs erfolgt mit Ihrem/r Betreuer/-in. Eine nicht bestandene Disputation kann einmal zu einem gesondert verabredeten Termin wiederholt werden.

Das Fach AVL selbst ist leider nicht als Nebenfach wählbar, beteiligt sich aber an dem Gemeinsamen Geistes- und Sozialwissenschaftlichen Profilbereich (kurz 'Profilbereich' oder GGSP) der Fakultäten 1, 2 und 9–15 der LMU.

Aus dem Profilbereich müssen auch MA-Studierende des Hauptfachs AVL Veranstaltungen im Umfang von 30 ECTS-Punkten besuchen. Die Veranstaltungen müssen aus anderen Fächern gewählt werden. Dabei ist es sinnvoll, wenngleich nicht obligatorisch, die Module nur aus einem anbietenden Bereich zu wählen. Zum Profilbereich gehören folgende Fächer:

Anglistik, Buchwissenschaft, Byzantinistik, Computerlinguistik, Cultural and Cognitive Linguistics, Deutsch als Fremdsprache, Evangelische Theologie, Finnougristik, Germanistische Linguistik, Germanistische Literaturwissenschaft: Mediävistik, Germanistische Literaturwissenschaft: Neuere deutsche Literatur, Geschichte, Gräzistik, Katholische Theologie, Klassische Archäologie, Kunstgeschichte, Latinistik, Musikwissenschaft, Neogräzistik, American History, Culture and Society, Orthodoxe Theologie, Pädagogik / Bildungsforschung, Philosophie, Phonetik und Sprachverarbeitung, Provinzial-römische Archäologie, Romanistik/ Italianistik, Skandinavistik, Slavistik, Spätantike und byzantinistische Kunstgeschichte, Theaterwissenschaften, Vergleichende Indoeuropäische Sprachwissenschaft, Genderstudies.