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Zum Umgang mit künstlicher Intelligenz (KI) in studentischen Arbeiten

25.11.2025

Richtlinien zur Verfassung wissenschaftlicher Arbeiten vom Institutsrat am 15. Oktober 2025

Als Autor*in einer schriftlichen Arbeit tragen Sie allein die Verantwortung dafür, was in Ihrer Arbeit steht. Formulierungen, Sätze und Passagen von anderen müssen korrekt zitiert werden. Zitierfähig sind vor allem Primär- und Sekundärtexte zu Ihrem Thema.

Als Quelle nicht zitierfähig sind u. a. Gespräche mit Bekannten. Gespräche mit einer künstlichen Intelligenz können Sie sich zunächst analog dazu vorstellen: Ob sie beim Brainstorming zum Einsatz kommen, ist Ihre Privatsache. Aber Large Language Models (wie z. B. ChatGPT) sind keine Recherchetools, auch keine Datenbanken. Was eine generative KI Ihnen vorschlägt, kann Hinweise zur Lektüre enthalten – aber sollte, wenn, dann den Ausgangspunkt Ihrer eigentlichen Recherche bilden.

Wenn Sie also im Verlauf des Arbeitsprozesses über einschlägige Recherchemethoden
hinaus mit KI arbeiten oder sich mit Menschen jedweder Kompetenz austauschen, gilt es, Folgendes zu bedenken:

– Sie selbst sind verantwortlich für alle Passagen Ihres Textes, die nicht als Zitate nachgewiesen sind. Das heißt: Sie sind auch für Fehler und Urheberrechtsverletzungen (Plagiat) verantwortlich, wenn Sie entsprechende Bausteine von einer künstlichen Intelligenz übernehmen.

– Large Language Models verletzen Urheberrechte. Wenn Sie eine Passage aus einem Roman etwa durch ChatGPT übersetzen lassen, kann es sein, dass Ihnen eine publizierte Übersetzung gegeben wird – diese aber nicht als solche nachgewiesen ist.

– Large Language Models erfinden auch Quellen, die nicht existieren, zum Teil mit täuschend echt klingenden Publikationsdaten. Bereits wenn Sie nach etwas so Einfachem wie den Figuren eines Romans fragen, kann es gut sein, dass eine generative KI auch Figuren nennt, die gar nicht vorkommen.

– KI-gestützte Textkorrekturprogramme zensieren. Das kann auch besonders gute oder originelle Formulierungen treffen oder solche, die nach undurchsichtigen Kriterien als kontrovers oder problematisch eingestuft werden.

– Eine künstliche Intelligenz kann Quellen auf Nachfrage manchmal gut einordnen. Aber Sie selbst müssen die Kompetenz erst erlangen, im Einzelfall einschätzen zu können, ob die gebotene Einordnung zu den guten oder zu den irreführenden gehört.

– Eine Vorlesung oder eine sonstige Unterrichtssituation ohne Erlaubnis aufzunehmen, ist eine Straftat. Bereits aus diesem Grund kommt es nicht in Frage, eine aufgenommene Vorlesung online hochzuladen, um sie mit Hilfe einer KI zu bearbeiten. Ein didaktisches Ziel von Vorlesungen besteht darin, dass Sie selbst die Fähigkeit entwickeln, brauchbare Mitschriften anzufertigen, auf deren Grundlage Sie sich eigenständig äußern können.

Auch abgesehen von Urheberrechtsverstößen und Fehlern, die Ihnen angelastet werden könnten, wäre es in diesem Fach fragwürdig, essenzielle Bestandteile des kreativen Pro-zesses und der Arbeit an Formulierungen einer KI zu überlassen.

In der AVL steht nicht das Generieren, Strukturieren und Präsentieren feststehender Wissenskorpora im Fokus. Das Lesen und Schreiben ist hier nie nur Mittel zum Zweck der Vermittlung von Inhalten. Vielmehr ist die sprachliche Form als Gegenstand der Reflexion zentral – und damit auch das Wahrnehmen und Gestalten von Ausdruck, Stil, Rhythmus und Struktur. Die „philologische Erkenntnis“ (Szondi) und das damit verbundene kritische Potential lässt sich nicht an eine Maschine delegieren. Das Schreiben ist im Fach AVL ein wesentlicher Teil des Arbeitsprozesses, der Wortlaut ist Teil der originären Leistung.